Frage an Hubertus Heil von Claudia P. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag Herr Heil,
wann ist mit weiteren Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Angehörigen Entlastungsgesetz zu rechnen?
Kann der ursprüngliche Termin eingehalten werden und ist eine Zustimmung im Bundesrat zu erwarten? Die Kommunen wehren sich stark gegen ihre Anspruchnahme bei der Finanzierung.
Ich habe gerade selbst Kontakt mit dem Sozialamt und der zuständige Sachbearbeiter verlangt nicht nur gesetzeswidrige Auskünfte, sondern stellt in seinem Schreiben falsche unterhaltsrechtliche Berechnungsgrundlagen dar, z.B. dass das Einkommen der Lebenspartner (unverheiratet) zu Berechnung des Unterhalts herangezogen werden kann, dass Dispositionskredite und andere Verbindlichkeiten die Altersvorsorge schmälern.
Ich selbst habe die Möglichkeit mich juristisch gegen diese Forderungen zu wehren, ich weiß aber aus meinem Umfeld, dass viele Angehörige den Konflikt wegen eine fehlenden finanziellen Mitteln zur rechtlichen Absicherung meiden und so zu Zahlungen, die sie eigentlich nicht leisten müssten herangezogen werden.
Was raten Sie Betroffenen im Umgang mit dem Sozialamt? Ist hier eine Dienstaufsichtsbeschwerde angebracht?
Bitte setzen Sie sich weiterhin für dieses Gesetz ein und schaffen Sie dieser Ungerechtigkeit endlich ein Ende.
Mit freundlichen Grüßen
C. P.
Sehr geehrte Frau P.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Nachfrage zum Angehörigen-Entlastungsgesetz.
Gerne berichte ich Ihnen über den aktuellen Stand meiner Bemühungen, die Situation für unterhaltsverpflichtete Kinder pflegebedürftiger Eltern zu verbessern:
Der Gesetzentwurf zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe („Angehörigen-Entlastungsgesetz“) wurde am 14. August 2019 im Bundeskabinett verabschiedet und muss nun das weitere parlamentarische Verfahren durchlaufen. Das bedeutet, dass der Bundesrat, also die qualifizierte Mehrheit der Bundesländer, und der Bundestag dem Gesetzentwurf zustimmen müssen. Der Bundestag wird am 7./8.11.2019 abschließend über den Gesetzentwurf entscheiden und der Bundesrat wird am 29.11.2019 abstimmen. Da sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat eigenständige unabhängige Organe sind, sind derartige Abstimmungsprozesse von uns nicht abschätzbar. Wir gehen aber davon aus, dass das Gesetz am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird.
Zu Ihrer Frage zum Umgang mit einem als fehlerhaft erachteten Bescheid möchte ich darauf hinweisen, dass die Bundesregierung für den überwiegenden Bereich des Sozialhilferechts aufgrund der verfassungsgemäßen Kompetenzverteilung keine Möglichkeit hat, in Ausführungsfragen Einfluss zu nehmen. Die Durchführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und damit auch die Überleitung beziehungsweise Ermittlung etwaiger Unterhaltsansprüche gemäß § 94 SGB XII obliegt den Behörden in den Ländern und hier insbesondere den örtlichen Kommunalbehörden, die der Weisung des Bundes nicht unterliegen.
Sollte aus Ihrer Sicht die Entscheidung eines Sozialhilfeträgers der Nachprüfung im Verwaltungswege und vor den Sozialgerichten bedürfen, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Die Betroffenen und deren Bevollmächtigte können bei Bescheiden von den gegebenen Rechtsbehelfen (Widerspruch, Klage) Gebrauch machen, wenn sie der Meinung sind, dass die hier dargestellten Rechtsgrundlagen falsch angewendet oder eine Berechnung falsch durchgeführt wurde, und sich damit eine Überprüfung dieser Entscheidung sichern.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil