Frage an Hubertus Heil von Jakob P. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Heil,
als für soziale Gerechtigkeit mitverantwortlicher Minister sollten Sie zusammen mit Ihrem Kollegen H.Spahn dafür sorgen, daß die Doppelverbeitragung der Krankenkassenbeiträge der Btriebsrentner endlich abgeschafft wird.
Wie lange will sich meine Partei die Entscheidung von Fr. Merkel noch gefallen lassen, nachdem deren Partei diesen Beschluss beim CDU Parteitag im Dez. 2018 beschlossen hat.
Machen Sie und Ihre Kollegen der SPD "DIESES" und einige "andere DINGE" zur"ROTEN LINIE" bei der Halbzeitbilanz zur Fortführung der Groko.
Vielen Dank für eine konkrete Antwort
Mit freundlichen Grüssen
J. P.
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich der Abschaffung der Doppelverbeitragung der Krankenkassenbeiträge.
Ich habe mich bereits seit vielen Jahren dafür eingesetzt, dass der volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschafft oder zumindest erheblich reduziert wird. Ich freue mich, dass wir uns mit den Koalitionspartner CDU/CSU darauf einigen konnten, dass seit dem 01. Januar 2020 keine Krankenversicherungsbeiträge aus Betriebsrenten mehr zu leisten sind. Dies bedeutet, dass erst ab dem ersten Euro oberhalb des Freibetrags Krankenversicherungsbeiträge fällig werden. Der Freibetrag ist dynamisch ausgestaltet; er beträgt dieses Jahr rund 160 Euro monatlich.
Im Ergebnis ist also auf Betriebsrenten bis ca. 320 Euro monatlich - das sind derzeit circa 60 Prozent aller Betriebsrenten - höchstens der halbe Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen. Auch für die übrigen 40 Prozent höheren Betriebsrenten sinkt die Beitragsbelastung um circa 300 Euro im Jahr.
Die gefundene Kompromisslösung erscheint vernünftig und sozial ausgewogen. Sie trägt zum einen den berechtigten Interessen der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner nach mehr Beitragsgerechtigkeit Rechnung, behält zum anderen aber auch die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick. Weitergehende Forderungen, insbesondere nach Erstattung in der Vergangenheit bereits gezahlter Krankenversicherungsbeiträge, würden die gesetzliche Krankenversicherung überlasten und können daher leider nicht erfüllt werden.
Besonders wichtig ist: Mit der Neuregelung wird der Auf- und Ausbau der betrieblichen Alters-versorgung von einem erheblichen Hemmnis befreit. Der Vorwurf, eine Betriebsrente würde sich wegen der Krankenversicherungsbeiträge nicht lohnen, dürfte der Vergangenheit angehören.
Zahlungen zum Aufbau einer Betriebsrente sind in erheblichem Umfang steuer- und sozialversicherungsfrei möglich. Spätestens ab 2022 sind zudem Arbeitgeber verpflichtet, bei einer Entgeltumwandlung 15 Prozent der ersparten Sozialversicherungsbeiträge an die Beschäftigten weiterzuleiten. Im Ergebnis fließen bei 100 Euro umgewandeltem Arbeitsentgelt 115 Euro in die Betriebsrente der Beschäftigten. Die ausgezahlte Betriebsrente ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Zusammen mit dem neuen Freibetrag in der Krankenversicherung besteht damit für die meisten Beschäftigten eine sehr lukrative Möglichkeit, zusätzlich für das Alter vorzusorgen.
Herr Pfeiffer, ich hoffe ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weithelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil