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Hubertus Heil
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Frage von Ilsa P. •

Frage an Hubertus Heil von Ilsa P. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Heil,

gerne würde ich erfahren, inwieweit man sich auf die Gesetzesänderung zum Angehörigen-Entlastungegesetz einstellen kann.

Ich erhielt gerade, nach meinem Studium zum Berufseinstieg, die Rechtswahrungsanzeige. Dieser Umstand führte dazu, dass ich mich mit den Regelungen zum Elternunterhalt auseinandersetzte und feststellen musste, dass gerade junge Menschen einer starken Ungleichbehandlung unterliegen.

Ich konnte während meines Studium keinerlei übliche abzugfähige Positionen, wie z.B einen Immobilien oder Autokredit, aufnehmen.
Mit dem zuständigen Sozialamt muss ich mich nun auseinander setzen, ob die Raten für mein erstes eigenes Fahrzeug, den ich dringend für den Berufsweg benötigt, absetzbar sind oder nicht.

Zusammen mit meinem Ehemann, der meinen Vater niemals kennenlernte und auch seine sämtlichen Einkünfte offenlegen musste, plante ich eigentlich den Kauf einer Immobilie, wir wollten eine Familie gründen.
Die Rechtswahrungsanzeige und die damit verbundene Unterhaltverpflichtung stellt für uns, als junge Menschen, die gerade ins Berufsleben starten, eine dermaßen große finanzielle Belastung dar, dass wir es bereuen überhaupt geheiratet zu haben, an eine Familienplanung ist nun nicht mehr zu denken.

Ich möchte Ihnen mit der Darstellung darlegen, wie sehr gerade Menschen/Angehörige belastet werden, die sich nach Erhalt der Rechtswahrungsanzeige beruflich verbessern.
Ich habe meinen Vater seit fast 10 Jahren nicht mehr gesehen, er hat während meiner Kindheit getrunken, ist nicht arbeiten gegangen und hat keinerlei Altersvorsorge betrieben. Ich habe mich selbst aus dieser Familiensituation gekämpft und werde nun für die Handlungen meines Vaters zur Rechenschaft gezogen.

Ich danke Ihnen sehr, dass Sie diesen neuen, für viele Betroffene erleichternte Gesetzesentwurf unterstützen und hoffe, dass diese Belastungen im Privatleben bald ein Ende haben.

Mit freundlichen Grüßen

I. P.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Polen,
vielen Dank für Ihre ausführliche Nachricht bezüglich des Angehörigen-Entlastungsgesetz und dass Sie Ihre Geschichte mit mir teilen. Wie Sie sicherlich mitbekommen haben werden, ist das Angehörigen-Entlastungsgesetz am 01. Januar dieses Jahr in Kraft getreten.
Ich freue mich, dass wir viele betroffenen Bürgerinnen und Bürger durch dieses Gesetz entlasten können und ebenfalls die Angst vor einem Unterhaltsrückgriff durch den Sozialhilfeträger nehmen können. Erst ab einem Jahresbetrag von mehr als 100.000 Euro wird nun auf das Einkommen der Unterhaltsverpflichteten zurückgegriffen.
Frau Polen, ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie weiterhin alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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