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Hubertus Heil
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Frage von Uwe C. •

Frage an Hubertus Heil von Uwe C. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Her Heil,

danke für Ihre Antwort auf meine Frage vom 28.4.19 zur Finanzierung Ihrer Grundrente ohne Kompromisse.
In Ihrer Antwort vom 2.7.19 schreiben Sie, dass zur Finanzierung der Grundrente unter anderem die sogenannte Mövenpick-Steuer wieder abgeschafft wird und eine Finanztransaktionsteuer eingeführt wird. Weiter schreiben Sie, dass diese Grundrente ohne Kompromisse dann am 1.1.2021 eingeführt wird.

So, wie Sie Ihre Antwort an mich formuliert haben, ist dies also schon genau so beschlossen!

Nach meinem Kenntnistand hat aber Ihr Koalitionspartner (CDU/CSU) in der Regierung große Bedenken gegen Ihre Vorstellungen zur Grundrente und dieser, in der von Ihnen in der Antwort an mich, aufgeführten Form noch nicht zugestimmt!

Hier meine Fragen:
1. Ist die Art der Finanzierung der Grundrente in Ihrer Antwort vom 2.7.19 an mich, Ihre Wunschvorstellung oder ist dies so schon beschlossen? Denn das es schon beschlossen ist suggeriert die Form Ihre Antwort!
2. Was werden Sie tun, wenn dies von Ihrem Koalitionspartner so nicht mitgetragen wird?
3. Sie sind Politiker. Warum sollte ich da Ihren Versprechungen in Ihrer Antwort Glauben schenken? Dafür wurde ich von der Politik zu oft enttäuscht!

Beispiele zu Frage 3:
- Mit uns gibt es keine Erhöhung der Mehrwertsteuer (SPD), CDU wollte 2%, erhöht wurde die Steuer um 3%
- Doppelbesteuerung von Lebensversicherungen, 2004 von einer SPD-Regierung eingeführt. Und der Hammer (für mich sogar Betrug am Bürger) war, diese Doppelbesteuerung wurde auch noch rückwirkend auf schon bestehende Verträge angewandt. Ab diesem Moment hat meine Vertrauen in die Glaubwürdigkeit von SPD-Politikern (auch den anderen) rapide abgenommen.

Mit freundlichen Grüßen
U. C.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Cyrkel,
vielen Dank für Ihre Folgenachricht zur Grundrente.
Die Grundrente wurde am 19. Februar 2020 im Kabinett beschlossen und auf den Weg gebracht. Damit gehen wir einen notwendigen und wichtigen sozialpolitischen Schritt, im Kampf gegen Altersarmut. Mit der Grundrente sorgen wir dafür, dass die Menschen sich auf das Kernversprechen des Sozialstaats verlassen können: Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, wird im Alter künftig besser dastehen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Arbeit muss sich lohnen - auch in der Rente.
Ich freue mich besonders über den Beschluss, da diesem, wie Sie ebenfalls in Ihrer Nachricht erwähnen, lange und schwierige Verhandlungen mit dem Koalitionspartner vorangegangen sind. Schlussendlich konnten wir uns einigen und so 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre „Grundrentenzeit“ vorweisen können, eine Verbesserung Ihrer Rente durch die Grundrente ermöglichen.
Sie gehen in Ihrem Schreiben ebenfalls auf die Frage der Finanzierung der Grundrente ein. Wenn die Menschen spüren, dass ihre Lebensleistung, dass sie jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, anerkannt wird, stärkt dies auch den Zusammenhalt in Deutschland. Die Grundrente hat also für die ganze Gesellschaft einen hohen Wert, sie sollte uns darum auch etwas wert sein. Damit die Ausgaben für die Grundrente nicht zu einem höheren Beitragssatz oder zu einem geringeren Rentenniveau in der Rentenversicherung führen, werden die hierfür erforderlichen Mittel durch eine Anhebung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung aufgebracht. Somit ist die Grundrente steuerfinanziert.
Wir haben nicht nur lange mit dem Koalitionspartner verhandelt, wir stehen mit der Grundrente am Anfang des Weges gegen Altersarmut. Es ist ein Anfang, den es auszubauen gilt. Politik und Demokratie lebt von Diskurs und Kompromiss. Die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung ist ein Erfolg der SPD und im Kompromiss mit der CDU/CSU entstanden.
Sie gehen in Ihrem schreiben auf die doppelte Verbeitragung von Krankenkassenbeträgen bei Betriebsrenten ein.
Ich selbst habe mich lange dafür eingesetzt, dass der volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschafft oder zumindest erheblich reduziert wird. Mit dem Koalitionspartner CDU/CSU haben wir uns darauf geeinigt, für Betriebsrenten einen Freibetrag einzuführen, innerhalb dessen keine Krankenversicherungsbeiträge aus Betriebsrenten mehr zu leisten sind. Dies bedeutet, dass bereits seit dem 01. Januar 2020 erst ab dem ersten Euro oberhalb des Freibetrags Krankenversicherungsbeiträge fällig werden. Der Freibetrag ist dynamisch ausgestaltet und beträgt im Jahr 2020 rund 160 Euro monatlich. Im Ergebnis ist also auf Betriebsrenten bis ca. 320 Euro monatlich - das sind derzeit circa 60 Prozent aller Betriebsrenten - höchstens der halbe Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen. Auch für die übrigen 40 Prozent höheren Betriebsrenten sinkt die Beitragsbelastung um circa 300 Euro im Jahr.
Herr Cyrkel, ich hoffe ich konnte Ihre Fragen beantworten und Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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