Frage an Hubertus Heil von Bernhard L. bezüglich Soziale Sicherung
Betr.: Elternunterhalt, Angehörigenentlastungsgesetz, Unterhaltsentlastungsgesetz.
Sehr geehrter Herr Heil,
ich weiß, dass Sie nicht gerne auf diesem Portal antworten. Zuletzt haben Sie dieses am 11. März gemacht. Da es aber (unerklärlicherweise) auf der BMAS Homepage über "Kontakt" nicht funktioniert versuche ich es hier.
Sowohl aus Ihrem Ministerium, als auch von mehreren Abgeordneten beider Regierungsfraktionen kamen in den vergangenen Monaten, insbesondere auch in den vergangenen Wochen und Tagen, Signale, dass eine Gesetzesvorlage noch vor der Sommerpause dem Bundeskabinett zugeleitet wird; in der Hoffnung, dass ein entsprechendes Gesetz, nach Bundestag und Bundesrat, am 1.01.2020 in Kraft treten kann. Nun stehen wir kurz vor der Sommerpause und es hat sich noch nichts getan, bzw. das Bundeskabinett hat sich noch nicht damit befasst. Nach meinen Erfahrungen wird es bis zur Sommerpause noch maximal zu drei Kabinettssitzungen kommen.
Sie sollten wissen, dass hier bei Betroffenen Hoffnungen geweckt wurden, die zu einem Wechselbad der Gefühle geführt haben und noch führen. Angesichts der aktuellen politischen Lage ist dieses nicht mehr zu toppen. Weder Sie noch ich wissen, ob es nach der Sommerpause überhaupt noch ein Kabinett in dieser Zusammensetzung geben wird. Wenn nicht, fängt das Spiel mit unseren Gefühlen von vorn an! Wir brauchen dann keine Studie mehr über Politikverdrossenheit! Wir wissen, es spätestens dann, auch so! Bei diesem Thema werden ganze Familien zerstört, Selbst dann, wenn es nach einer langen, aufwändigen und teuren Prozedur nicht zu Zahlungen kommt. Bis dahin ist auch dann in den Familien vieles kaputt gegangen.
Frage: Wird es eine Kabinettsvorlage vor der Sommerpause geben?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
B. L.
Sehr geehrter Herr Lokoschat,
vielen Dank für Ihre Nachfrage bezüglich des Angehörigen-Entlastungsgesetzes. Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, ist es der Regierung nach der Sommerpause letztes Jahr bis zum Dezember gelungen den Entwurf in ein Gesetz umzuwandeln. Ich freue mich, dass das Angehörigen-Entlastungsgesetz am 01. Januar 2020 in Kraft getreten ist.
Mit diesem Gesetz entlasten wir viele unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von pflegebedürftigen Angehörigen und können ihnen die Angst vor einem Unterhaltsrückgriff durch den Sozialhilfeträger nehmen. Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro wird auf das Einkommen der Unterhaltsverpflichteten zurückgegriffen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Nachricht behilflich sein und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil