Frage an Hubertus Heil von Michael v. bezüglich Senioren
Dank Ulla Schmidt , ehemalige Gesundheitsministerin der SPD, werden bei der Auszahlung von Betriebsrenten immense Krankenkassenbeiträge zu Lasten des Rentners fällig. Die von der SPD mit den Stimmen der CDU eingeführte Zwangsabgabe aus dem Jahr 2004 resultiert aus der damals unfähigen politischen Arbeit, kostendeckend zu agieren. Jetzt hat sich die finanzielle Situation grundlegend geändert, trotzdem bleibt die Belastung für den Rentner. Warum wird dieses unsägliche Kriterium zu Gunsten der Rentner nicht endlich geändert?
Im Weiteren wollen Sie nunmehr für die Grundrente u. a. Krankenkassenbeiträge heranziehen, also die finanzielle Situation der Rentner nochmals verstärkt belasten. Was ist Ihre Triebfeder, die geschilderte Situation nochmals zu verschärfen anstatt zu entschärfen?
Sehr geehrter Herr L.,
danke für Ihre E-Mail und Ihrem damit verbundenem Engagement zum Thema Doppelverbeitragung.
Wir in der SPD sind uns bewusst, dass hier etwas unternommen werden muss. Deshalb haben wir im Parteivorstand der SPD bereits am 24. Juni 2017 einen Beschluss gefasst, dass wir uns für die Abschaffung der vollen Verbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung einsetzen. Bei den Koalitionsverhandlungen haben wir darauf gedrängt, dass die Beiträge für Betriebsrenten in der Auszahlungsphase um die Hälfte auf den Arbeitnehmeranteil abgesenkt werden.
Gegen die Union war dies lange nicht umsetzbar. Wir freuen uns daher sehr, dass nun Bewegung in die Diskussion gekommen ist und sich auch Teile der Union unserer Forderungen angeschlossen haben. Strittig bleibt jedoch die Finanzierung. Wir erwarten daher, dass von dem zuständigen Bundesminister Jens Spahn in naher Zukunft ein Vorschlag eingebracht wird, der folgende Regelungen enthält:
1. Abschaffung der Doppelverbeitragung: Für Betriebsrenten soll künftig nur noch der halbe Krankenkassenbeitrag erhoben werden. Vor dem Hintergrund der guten finanziellen Situation der Krankenkassen mit Finanzreserven in Höhe von 21 Mrd. Euro (dem vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve) und deren Zusatzeinnahmen aufgrund der geplanten Leistungsverbesserungen im Rentenpakt I erwarten wir vom Gesundheitsminister, die Mittel dafür bereit zu stellen. Bei einer Absenkung des Beitragssatzes auf die Hälfte erhalten die Versicherten ca. 2,5 Mrd. Euro jährlich mehr.
2. Abschaffung der Abbruchkante: Um vor allem Bezieherinnen und Bezieher kleiner Betriebsrenten kurzfristig zu entlasten, soll in einem ersten Schritt ein echter Freibetrag anstelle der jetzigen Freigrenze eingeführt werden. Die Einführung eines echten Freibetrages würde die Betroffenen um ca. eine halbe Mrd. Euro entlasten. Bei einem echten Freibetrag würden die zur Zeit geltenden 152,25 Euro komplett beitragsfrei bleiben. Nur auf den darüber hinaus gehenden Betrag würden Beiträge erhoben.
Sie sehen, wir wollen die Betriebsrente durch eine Halbierung der Beiträge zur Krankenversicherung und einen echten Freibetrag stärken. Die Betroffenen würden insgesamt um drei Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Anders als Herr Spahn es vorschlägt, müssen dafür keine Steuermittel aufgewendet werden. Die gesetzlichen Krankenkassen haben aktuell Rücklagen im zweistelligen Milliardenbereich, die hierfür genutzt werden könnten.
In der Zeit des Beschlusses um 2004 waren die Krankenkassen in einer bedrohlichen finanziellen Schieflage, welches entschiedenes Handeln erfordert hat. Heute haben sich die Krankenkassen finanziell erholt und eine Rückabwicklung dieser Entscheidung ist möglich. Jetzt ist es zunächst die Aufgabe des Bundesgesundheitsministers einen entsprechenden Vorschlag zu machen. Ich befinde mich mit meinem Kollegen Herrn Spahn dazu in intensiven Gesprächen.
Mit diesen Ausführungen habe ich Ihnen hoffentlich unsere Positionen ein wenig näher gebracht. Wir werden alles versuchen, um die Betriebsrenten wieder deutlich attraktiver zu machen und die Altersvorsorge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu stärken.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil