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Hubertus Heil
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Frage von Jutta K. •

Frage an Hubertus Heil von Jutta K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Wann wird endlich der Steuerfreibetrag für Minijobber erhöht? Die profitieren nicht von einer Mindestlohnerhöhung. Von 1-2 Stunden weniger Arbeit im Monat hat man auch nicht mehr im Geldbeutel.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Nachfrage zum Steuerfreibetrag bei Minijobbern, auf die ich gerne antworten möchte.

Geringfügig entlohnte Beschäftigungen (sog. Minijobs) unterliegen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Sonderregeln. Sie sind in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei; von der Rentenversicherungspflicht können Minijobber sich befreien lassen (Opt-out).

Hauptgrund für die Sonderstellung der Minijobs ist, dass sie ihrem Wesen nach nicht darauf abzielen, allein den vollen Lebensunterhalt der Beschäftigten zu gewährleisten. Daher ist die Entgeltgrenze für Minijobs so bemessen, dass sie typischerweise deutlich unterhalb der wirtschaftlichen Existenzgrundlage der Beschäftigten liegt. Bei darüber hinausgehenden Verdiensten ist die Anwendung der für die Minijobs geltenden Sonderregelungen nicht (mehr) gerechtfertigt.

Die Entgeltgrenze bei geringfügig entlohnter Beschäftigung ist bei monatlich 450 Euro festgeschrieben. Die Einführung einer starren Obergrenze von seinerzeit 630 DM im Jahr 1999 hatte die klare Zielsetzung, dass geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei steigenden Löhnen im Zeitablauf an Bedeutung verlieren. Diese Zielsetzung verfolgt die Bundesregierung weiterhin und lehnt eine Anhebung der Obergrenze ab. Zwar hat es gelegentlich Änderungen gegeben (zuletzt zum 1. Januar 2013). Jede Anhebung führt jedoch zu steigenden Beitragsausfällen zu Lasten der Sozialversicherung. Außerdem würde den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der nach geltendem Recht bei einem Verdienst von mehr als 450 Euro einsetzende Sozialversicherungsschutz vorenthalten.
Eine Anhebung der Entgeltgrenze von 450 Euro monatlich ist daher derzeit nicht vorgesehen - auch wenn der gesetzliche Mindestlohn Anfang des Jahres auf 9,19 Euro je Stunde angehoben wurde.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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