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Hubertus Heil
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Frage von Kerstin L. •

Frage an Hubertus Heil von Kerstin L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Heil,

als es in der Vergangenheit um die Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente ging, wurde eine Einbeziehung von den Bestandsrentnern vehement abgelehnt.

"Es sei zu teuer. Stichtagsregelungen hat es schon immer gegeben. Ein Recht auf Gleichbehandlung sei auch von den Gerichten abgelehnt worden, da sonst Gesetzesänderungen unterbleiben würden. Man kann aber verstehen, dass die Bezieher einer Erwerbsminderungsrente darüber enttäuscht sind."

So in etwas lauten die Standardantworten von unseren Politikern dazu.

Jetzt lese ich auf der Internetseite vom Bundesrat für die Sitzung am 19.10.2018, dass der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Einbeziehung von Bestandsrentnern empfiehlt (Drucksache 425/1/18).

Ich mache mir keine großen Hoffnungen, dass die Politik über Ihren Schatten springt und sich eingesteht, dass es uns Bestandsrentnern nicht besser geht, als Neurentnern. Somit alles unverändert bleibt.

Mich würde aber interessieren, woher der Sinneswandel kommt? Ihre Kollegen (zumindest von der SPD) werden doch sicherlich mit Ihnen darüber gesprochen haben!?

Mit freundlichen Grüßen
K. L.

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Antwort von
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Sehr geehrter Frau L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Nachfrage zum Thema Erwerbsminderungsrente.

Ich kann Ihren Unmut sehr gut verstehen, jedoch sieht der aktuelle Koalitionsvertrag und dem entsprechend auch das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz keine Verbesserung für Erwerbsminderungsrenten vor, die vor dem 1. Januar 2019 begonnen haben. Dies entspricht dem Gedanken, dass Rechtsänderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nur für die Zukunft erfolgen, so wie auch Leistungsverschlechterungen nicht auf bereits laufende Renten übertragen werden. Die unterschiedliche Behandlung von Bestands- und Zugangsfällen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Es liegt jedoch auf der Hand, dass diejenigen, die bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen, hierüber enttäuscht sind. Soll für den Bestand der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner eine Lösung hinsichtlich der Verlängerung der Zurechnungszeit erzielt werden, sind weitere Mittel in Höhe von mehreren Milliarden Euro notwendig. Hinzu kommt, dass auch pauschale Lösungen für Bestandsfälle viele Fragen aufwerfen und nicht zu einer vollständigen Auflösung der unterschiedlichen Behandlung zwischen Neurenten und Bestandsrenten führen würden. Dadurch bestünde die Gefahr, dass innerhalb des sehr unterschiedlichen Bestands neue Ungleichbehandlungen entstehen und eine vollständige Befriedung der Situation nicht erreicht würde.

Es darf aber bei aller Kritik nicht übersehen werden, dass vom RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz auch Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner profitieren, die bereits eine Rente beziehen. Denn mit dem Gesetz wird eine Haltelinie eingeführt, die sicherstellt, dass das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 mindestens 48 Prozent beträgt. Hiervon profitieren alle Rentnerinnen und Rentner. Zur Finanzierung dieses Gesetzes sind erhebliche finanzielle Mittel erforderlich. Die Bereitstellung dieser Mittel konnte dabei erst nach langwierigen politischen Verhandlungen erreicht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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