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Hubertus Heil
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Frage von Michael B. •

Frage an Hubertus Heil von Michael B. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Bundesminister,

könnten Sie bitte zu Ihren aktuellen Rentenplänen Finanz-Kennzahlen veröffentlichen?

- Wie groß ist der Rentenbarwert, den ein durchschnittlicher Rentner aus der Kasse entnimmt.
Der Rentenbarwert setzt sich in der Versicherungsmathematik zusammen aus sämtlichen monatlichen Rentenzahlungen - aufsummiert.
Derzeit wird ein Absenken des Rentenniveaus beklagt. doch ist es nicht so, dass der ausgezahlten Rentenbarwert immer weiter steigt weil die Menschen immer länger leben?
Könnten Sie bitte den Rentenbarwert (durchschnittliche Lebenserwartung) auf den Rentenbescheid eines jeden Rentners aufdrucken? Eventuell lohnt es sich, diesen Rentenbarwert mit den eingezahlten Geldern zu vergleichen.
Enteignet die Regierung die Rentner - so wie viele Rentner dies behaupten?

- Wie groß ist die Umverteilung von den jüngeren insgesamt zu den Älteren?
- Wie groß ist die Umverteilung innerhalb der älteren Generation zwischen Beziehern hoher Renten/Pensionen und Alters-Armen?

- Wie groß wird vermutlich die Belastung jüngerer Arbeitnehmer- werden Steuern und Sozialabgaben?

mit freundlichen Grüßen,
M. B.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an den Finanz-Kennzahlen in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Hierzu möchte ich Sie zunächst auf den Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung hinweisen, der einmal jährlich Ende November erscheint und detaillierte Angaben zur Entwicklung der Einnahmen (einschließlich steuerfinanzierter Bundesmittel), Ausgaben, Beitragssatz und Rentenniveau im 15-jährigen Vorausberechnungszeitraum enthält.
Barwertberechnungen werden dabei nicht vorgenommen. Der versicherungsmathematische Barwert einer Rente beschreibt den Wert aller zukünftig anfallenden Rentenzahlungen unter Berücksichtigung von Zinseffekten und der Gewichtung mit den maßgeblichen Wahrscheinlichkeiten (z.B. Überlebenswahrscheinlichkeiten, Hinterbliebenenwahrscheinlichkeit, Invaliditätsrisiko), die in der Regel auch bei der Festlegung der Beitragshöhe nach verschiedenen Risikoklassen eine Rolle spielen.

Die Berechnung versicherungsmathematischer Barwerte ist in der privaten Versicherungswirtschaft mit ihren kapitalgedeckten Anwartschaften üblich und notwendig. Durch den versicherungsmathematischen Barwert kann bei Verträgen jeder zukünftigen Leistung ein individueller Beitrag beigemessen werden. Komponenten des sozialen Ausgleichs, die über die Vergemeinschaftung individueller Risiken hinausgehen, sind in diesen Systemen nicht vorhanden.

Die gesetzliche Rentenversicherung basiert hingegen auf einem Umlageverfahren, bei dem die aktiv Versicherten mit ihren Beiträgen die Leistungen der aktuellen Rentnergeneration finanzieren. Hinzu kommt ein großer Anteil an Steuermitteln. Das Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung sieht neben der finanziellen Absicherung im Alter auch weitere Leistungen, wie die Absicherung des Risikos der Erwerbsminderung, Leistungen zur Rehabilitation und die Absicherung von Hinterbliebenen vor. Zudem bestehen im Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung verschiedene Komponenten des sozialen Ausgleichs und spezielle Bewertungen bestimmter Sachverhalte, beispielsweise die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten oder die Bewertung der Versicherungsbiografien in den neuen Ländern. Die Berechnung eines mit einer privaten Versicherung vergleichbaren versicherungsmathematischen Barwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung ist daher nicht ohne weiteres möglich und wenig sachgerecht.

Ungeachtet dessen haben Sie völlig Recht, dass ein sinkendes Rentenniveau nicht mit sinkenden Leistungen gleichzusetzen ist. Das Rentenniveau beschreibt die Relation einer Standardrente zum Durchschnittsentgelt, das sogenannte Sicherungsniveau vor Steuern berücksichtigt dabei auch die jeweilige Belastung mit Sozialabgaben. Ein sinkendes Sicherungsniveau bedeutet daher nicht, dass die Renten sinken, sondern lediglich, dass die Renten weniger stark steigen als die Löhne der Beschäftigten. Negative Rentenanpassungen sind gesetzlich ausgeschlossen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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