Frage an Hubertus Heil von Arno W. bezüglich Finanzen
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Kosten für die Versorgung, Unterbringung und Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen für Bund, Länder und Gemeinden und Sozialversicherungen im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 1. Januar 2018, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die voraussichtlichen Kosten pro Jahr für die Versorgung, Unterbringung und Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen bis zum Jahr 2021 einschließlich ein?" Meines Erachtens gibt es dazu kaum valide Zahlen....
Sehr geehrter Herr Werkmeister,
die zu Beginn des Jahres 2015 den Ländern und Kommunen pauschal zur Verfügung gestellten 500 Mio. € wurden auf insgesamt 2 Mrd. € aufgestockt, um Länder und Kommunen damit von einem Teil der durch die Flüchtlingslage bedingten Kosten zu entlasten.
Mit dem Bundeshaushalt 2016 wurden weitere Maßnahmen finanziell unterlegt. So wurden rund 1,9 Mrd. € zusätzlich für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (für anerkannte Flüchtlinge) sowie eine berufsbezogene Deutschsprachförderung bereitgestellt.
Dies und weiterführende Informationen können Sie auch gerne auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums nachlesen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2017/01/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-1-Asyl-Fluechtlingspolitik-aus-Sicht-des-Bundeshaushalts.html
Weiterhin haben die Regierungen des Bundes und der Länder am 18. September 2018 beschlossen, dass der flüchtlingsbezogene Anteil der vom Bund gemäß dem Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen zur Verfügung gestellten Entlastungen für ein Jahr verlängert wird.
Mit dem Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen war den Ländern, beschränkt auf die Jahre 2016 bis 2018, eine Integrationspauschale in Höhe von jährlich 2 Milliarden Euro im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung gestellt worden. Die Regierungen des Bundes und der Länder haben am 18. September 2018 eine einjährige Verlängerung dieser Bundesleistungen beschlossen. Zudem soll für das Jahr 2019 der bisherige Jahresbetrag nach dem vorgenannten Beschluss um 435 Millionen Euro auf insgesamt rund 2,4 Milliarden Euro aufgestockt werden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil