Frage an Hubertus Heil von Thomas M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Heil,
in 18 europäischen Ländern gibt es bei der Organspende das Gesetz der Widerspruchslösung : Jeder ist Spender & wer nicht spenden will, kann widersprechen. In Deutschland gilt die Entscheidung & hier sterben bei der momentanen Gesetzeslage jedes Jahr über 1000 Menschen die auf der Warteliste stehen. Man wartetet in Deutschland z.B. auf eine Niere 7- 10 Jahre & in Spanien oder Österreich dagegen nur 1 Jahr, weil es dort die Widerspruchslösung gibt !
Ich fühle mich als Betroffener in Deutschland benachteiligt - gegenüber den Ländern mit Widerspruchslösung !
Was sagen sie zur Widerspruchslösung ?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement im Bereich der Organspende.
Sie beschreiben korrekt, dass in Deutschland derzeit eine sogenannte Entscheidungs- und keine Widerspruchslösung Stand der Rechtslage ist. Danach ist eine Organentnahme nur zulässig, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten schriftlich zugestimmt hat.
Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass wir die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen wollen. Dazu werden wir eine verbindliche Freistellungsregelung für Transplantationsbeauftragte schaffen und diese finanzieren. Die Organentnahme wird höher vergütet.
Um die Zahl der Organspenden zu erhöhen braucht es nicht nur mehr Menschen, die zu spenden bereit sind, sondern auch eine gute Organisation in den Kliniken. Die Deutsche Stiftung Organspende zum Beispiel vermutet einen Rückgang der Spenderzahlen weniger in der mangelnden Bereitschaft in der Bevölkerung, sondern vielmehr in der schlechten Organisation in den Kliniken.
Zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele arbeitet das Gesundheitsministerium derzeit intensiv an mehreren Initiativen.
Die Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz zu ändern, ist derzeit noch nicht geplant. Jedoch ist es wichtig diese Diskussion auch in Deutschland zu führen.
Es handelt sich dabei um eine hoch ethische Frage, die wir breit diskutieren müssen, da es gute Argumente dafür sowie dagegen gibt. Menschen, die auf ein Spenderorgan warten befinden sich in einer schweren Notlage. Generell sind wir als Menschen und Gesellschaft verpflichtet Hilfe zu leisten, wo es uns möglich ist. Jedoch kann man aus weltanschaulichen oder persönlichen Gründen natürlich niemanden zur Organspende verpflichten. Hier muss ein Kompromiss das Ziel sein.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil