Frage an Hubertus Heil von Martin W. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Herr Heil,
warum werden bestands Erwerbsminderungsrentner von der Neuregelung Ihres Rentenpaketes ausgeschlossen? Warum profitieren nur die kommenden Erwerbsminderungsrentner von Ihrem Rentenpaket? Wo bleibt da die Gleichbehandling, die Gerechtigkeit?
In meinen Augen ist das ein grober Verstoß gegen das GG Art. 3 Asatz 3
"(3) ... Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Sogar im § 2 SGB IX Begriffsbestimmungen steht:
"(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben..."
Laut UN- Behindertenkonvention gelten Menschen mit dauerhaften chronischen Krankheiten als behindert.
Also auch Rentner, die eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten.
Bitte antworten Sie zielgerecht auf die Frage, machen Sie es nicht wie Ihre Kollegen im TV und eiern Sie um die Frage herum!
Mit freundlichen Grüßen
Martin Waurisch
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage. Entschuldigen Sie bitte die späte Antwort von mir.
Sie sprechen ein wichtiges Thema an, auf das ich gerne eingehen möchte.
Sie fragen, warum Bestandsrenterinnen und –rentner nicht in der Neuregelung zum 1. Januar 2019 berücksichtigt wurden. Dies entspricht dem Gedanken, dass Rechtsänderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nur für die Zukunft erfolgen, so wie auch Leistungsverschlechterungen nicht auf bereits laufende Renten übertragen werden.
Ich kann Ihren Unmut darüber gut nachvollziehen. Allerdings wären weitere Mittel in Höhe von mehreren Milliarden Euro notwendig, wenn für den Bestand der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner eine Lösung hinsichtlich der Verlängerung der Zurechnungszeit erzielt werden soll. Bereits zur Finanzierung dieses Gesetzes sind erhebliche finanzielle Mittel erforderlich, deren Bereitstellung erst nach langwierigen politischen Verhandlungen erreicht werden konnte.
Es darf aber bei aller Kritik nicht übersehen werden, dass vom RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz auch Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner profitieren werden, die bereits eine Rente beziehen. Denn mit dem Gesetz wurde eine Haltelinie eingeführt, die sicherstellt, dass das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 mindestens 48 Prozent beträgt. Hiervon werden alle Rentnerinnen und Rentner profitieren.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil