Frage an Hubertus Heil von Gisela S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Minister Heil,
nennen Sie Ihren neuen Plan zur Rente tatsächlich sozial und gerecht? Mütterrente, Punkte nur ab drei Kindern? Einfach unglaublich! Ich habe zwei Kinder und damals, als die Voraussetzungen noch nicht so gut wie heute waren, trotzdem gearbeitet. Auf der anderen Seite gab es zahlreiche Frauen, die ein Kind nach dem anderen bekamen und immer von der Sozialhilfe gelebt haben und teilweise mehr Geld zur Verfügung hatten, als diejenigen, die gearbeitet haben. Heute sollen die auch noch damit belohnt werden, indem sie mehr Rente bekommen? Meinethalben sollen sie die bekommen, aber nicht zu dem Preis, dass wir anderen Mütter, die "nur" ein oder zwei Kinder haben, leer ausgehen. Das schreit ja regelrecht nach einer Verfassungsklage. Ich bin übrigens seit Kindheit SPD-Wähler gewesen. Auch das letzte Mal habe ich noch SPD gewählt, allerdings nur, weil ich keine erneute Groko wollte. Was hat man? Eine Groko! Von einer Partei, die sich sozial gerecht nennt, erwarte ich etwas mehr. Ich bin maßlos enttäuscht und zutiefst verwundert, was aus dieser Partei geworden ist. Leider reicht der Platz hier nicht aus, um die zahlreichen "Merkwürdigkeiten", die man inzwischen erlebt, von der Arbeitspolitik bis zum Gesundheitswesen, hier aufzuzählen. Auf jeden Fall braucht sich die Partei nicht über die Wählerquote wundern. Es wird total an den Bürgern, ihren Problemen und Bedürfnissen vorbeigegangen.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihren Beitrag, worin Sie die im Koalitionsvertrag verankerte Ausgestaltung der „Mütterrente II“ kritisieren. Entschuldigen Sie bitte zunächst die sehr späte Antwort.
Mit Ihrem Einwand hatten Sie völlig Recht und ich freue mich sehr Ihnen mitteilen zu können, dass wir uns in den Verhandlungen auch durchsetzen konnten.
In seiner ursprünglichen Fassung enthielt der Gesetzesentwurf einen Kompromiss nach einer im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung, nach dem für vor 1992 geborene Kinder drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet werden sollten, wenn insgesamt (vor oder ab 1992) mindestens drei Kinder erzogen wurden. Da von dieser Regelung aber lediglich ein Drittel der Elternteile profitiert hätte, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, sieht der jetzt vorliegende Referentenentwurf vor, dass alle Elternteile, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr anerkannt wird - also insgesamt zweieinhalb Kindererziehungsjahre.
Aufgrund der damals nicht flächendeckend vorhandenen Kinderbetreuungsmöglichkeiten, haben nicht nur Elternteile, die drei Kinder erzogen haben, sondern auch diejenigen mit einem oder zwei Kindern ihre Erwerbstätigkeit einschränken oder aufgeben und damit Nachteile in der Alterssicherung hinnehmen müssen. Deswegen soll die Verbesserung bei den Kindererziehungszeiten allen Müttern und Vätern zugutekommen, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben. Die Anerkennung von insgesamt drei Jahren Kindererziehungszeit für alle vor 1992 geborenen Kinder würde die Kosten für diese Maßnahme verdoppeln. Dies kann nicht außer Acht gelassen werden, denn bei der Finanzierung müssen immer auch die Interessen zukünftiger Generationen berücksichtigt werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil