Frage an Hubertus Heil von Stefan S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Heil,
auf der Homepage der SPD steht folgender Punkt:
"Wir wollen die Erwerbsminderungsrente noch weiter verbessern – für alle, bei denen die Gesundheit nicht mehr mitmacht."
Für alle...das wären laut Aussage auch die Bestandsrentner.
Auf ähnliche Fragen in diesem Forum haben Sie anfangs so geantwortet, dass das Gesetzgebungsverfahren abgewartet werden müsse. Es obliegt dem Gesetzgeber, wie er die Gesetze gestaltet. Sprich...der Gesetzgeber könnte uns schon helfen, wenn er wollte. Die letzte Antwort hier auf das gleiche Problem ist da deuticher. Die üblichen Gründe und Standardantworten dazu. Stichtagsregelungen, langfristige Finanzierbarkeit, politische Mehrheiten, usw.!
Warum sagen Sie nicht von Anfang an, was Fakt ist. Sie haben bei mir die Hoffnung geweckt, dass die Politik endlich mal erkennt, dass nicht nur Neurentner von Armut bedroht sind.
Eine zweite Frage:
Finden Sie es die Versorgungsunterschiede von Beamten und Arbeitern in der freien Wirtschaft bei Dienstunfähigkeit/Erwerbsminderung gerecht?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
S. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage und entschuldigen Sie bitte die späte Antwort. Sie sprechen ein wichtiges Thema an, auf das ich gerne eingehen möchte.
Sie fragen, warum Bestandsrenterinnen und –rentner nicht in der Neuregelung zum 1. Januar 2019 berücksichtigt wurden. Dies entspricht dem Gedanken, dass Rechtsänderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nur für die Zukunft erfolgen, so wie auch Leistungsverschlechterungen nicht auf bereits laufende Renten übertragen werden.
Ich kann Ihren Unmut darüber gut nachvollziehen. Allerdings wären weitere Mittel in Höhe von mehreren Milliarden Euro notwendig, wenn für den Bestand der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner eine Lösung hinsichtlich der Verlängerung der Zurechnungszeit erzielt werden soll. Bereits zur Finanzierung dieses Gesetzes sind erhebliche finanzielle Mittel erforderlich, deren Bereitstellung erst nach langwierigen politischen Verhandlungen erreicht werden konnte.
Es darf aber bei aller Kritik nicht übersehen werden, dass vom RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz auch Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner profitieren werden, die bereits eine Rente beziehen. Denn mit dem Gesetz wurde eine Haltelinie eingeführt, die sicherstellt, dass das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 mindestens 48 Prozent beträgt. Hiervon werden alle Rentnerinnen und Rentner profitieren.
Im Rahmen Ihrer zweiten Frage möchte ich darauf hinweisen, dass ich mich nur zu solchen Themen äußern kann, die innerhalb der Bundesregierung im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales liegen. So ist zum Beispiel für Fragen zur Beamtenversorgung nicht unser Ministerium, sondern das Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat (BMI), Alt Moabit 140, 10557 Berlin, zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil