Frage an Hubertus Heil von Jörg S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Heil,
Ihre Kollegin und Vorgängerin Frau Andrea Nahles hatte mich bezüglich meiner Frage an Sie verwiesen. Ich hoffe, dass Sie mir meine Frage beantworten können.
Seit längerem beschäftige ich mich mit "Black Lists" so genannte schwarze Listen die Arbeitgeber führen um bestimmte Arbeitnehmer bewusst nicht einzustellen bzw. versuchen zu verhindern. Offiziell heißt es, dass solche "schwarze Listen" in Deutschland nicht existieren - in der Theorie. In der Praxis warnen Unternehmen Andere vor ehemaligen in Ungnade gefallenen Mitarbeitern.
Meine Fragen zu diesem Thema:
Werden in Deutschland bzw. bei deutschen Unternehmen und Verbände "schwarze Listen" geführt um unliebsame Mitarbeiter den weiteren Karriereweg zu verbauen?
Wenn ja, welche Möglichkeiten hat man als Opfer einer schwarzen Liste um dagegen vorzugehen in Bezug auf finanzielle Einbußen und wie steht es im Einklang zu unseren Grundgesetz (z.B. Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung etc.)?
Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Schmitt
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Meine Nachfrage beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ergeben, dass solche „schwarze Listen“, die Unternehmen von in Ungnade gefallenen Arbeitnehmer führen sollen, im BMAS nicht bekannt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil