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Hubertus Heil
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Frage von Thomas M. •

Frage an Hubertus Heil von Thomas M. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Heil.

Als voll erwerbsgeminderter Grundsicherungsbezieher ist das Leben schon hart. Wenn man aber, wie ich und meine Lebensgefährtin ( ebenfalls voll erwerbsgemindert ) auf Wohnungssuche ist, d. h. durch unsere Erkrankung ist ein wohnen in einem Mehrfamilienhaus nicht möglich ( das ist von ärztlicher Seite bestätigt ) dann wird einem schnell klar, das unsereins keinerlei Chancen auf benötigten Wohnraum hat. Das liegt zum einem an der zuständigen Behörde ( Landkreis Cuxhaven ), die unsere Lebenssituation seit langem ignoriert und uns die Angemessenheit innerhalb der KdU bewilligt ( 405€ warm bei 60qm, die für uns nicht ausreicht, aktuell zahlen wir 500€ warm), zum anderen daran, das viele Vermieter ausdrücklich nicht an Transferleistungsempfänger vermieten wollen. Auf Nachfrage warum nicht, bekam ich oft die Antwort, das es Probleme mit den Mietzahlungen gäbe, da die Ämter die Leistungen nicht rechtzeitig überweisen. Ich kann das bestätigen, diese Erfahrungen machte ich auch schon. Nun haben wir die Kündigung wegen Eigenbedarfes unseres derzeitigen Hauses bekommen,. Was sollen wir tun?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Meier,

vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie auf Ihre persönliche Situation aufmerksam machen.

Die Höhe der Miete, die in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII anerkannt wird, bestimmt sich nach den örtlichen Verhältnissen. Konkret bedeutet dies: Die Leistungsträger müssen nach den Verhältnissen des örtlichen Wohnungsmarkts, also dem lokalen Mietniveau, die Angemessenheitsgrenzen festsetzen. Daraus ergeben sich aber keine Kappungsgrenzen, denn Überschreitungen sind in begründeten Ausnahmefällen möglich. Einzelfallentscheidungen sind also möglich.

Auf Ihre Situation bezogen bedeutet dies: Bei der Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen wird von Mietwohnungen ausgegangen. Die Miete für ein Einfamilienhaus liegt in der Regel höher als für eine vergleichbare Mietwohnung. Wenn Sie in einem Haus wohnen möchten - Ihre Gründe hierfür kann ich nicht beurteilen - dann dürfte dies im Rahmen der geltenden Angemessenheitsgrenze trotz der bestehenden Ausnahmemöglichkeiten möglicherweise schwierig umsetzbar sein. Zumindest in Ballungsräumen mit einem angespannten Wohnungsmarkt dürften hierfür kaum Möglichkeiten bestehen. Selbst für Menschen mit Durchschnittseinkommen ist in solchen Regionen der Traum von angemieteten Haus mit Garten kaum realisierbar. Wenn sie in einer ländlich geprägten Region mit einem entspannten Wohnungsmarkt leben, sieht das anders aus. Hier gibt es meist ein größeres Mietangebot für einfache, kleine und vor allem auch günstige Einfamilienhäuser.

Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass es eine Offensive für mehr Wohnungen und den sozialen Wohnungsbau geben muss, um genau diesem Problem entgegenzuwirken.

Mindestens 2 Milliarden Euro investiert der Bund zusätzlich in den Bau von Sozialwohnungen. Außerdem soll das Grundgesetz geändert werden, damit sich der Bund dauerhaft beim sozialen Wohnungsbau engagieren kann. Bisher endet diese Möglichkeit im Jahr 2019. Grundstücke des Bundes sollen günstiger an Städte und Gemeinden verkauft werden, damit dort bezahlbare Wohnungen entstehen können. Zudem erhalten die Kommunen neue Instrumente, um dafür zu sorgen, dass brachliegendes Bauland tatsächlich bebaut wird.

Mit diesen Maßnahmen sollen so insgesamt 1,5 Millionen neue Wohnungen entstehen. Das lindert die Wohnungsnot, entlastet den Wohnungsmarkt und sorgt dafür, dass mehr Menschen ein bezahlbares Zuhause finden.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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