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Hubertus Heil
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Frage von Aloise W. •

Frage an Hubertus Heil von Aloise W. bezüglich Recht

SPD-Generalsekretär Hubertus Heil warf Twesten "Verrat am Wählerwillen" vor. Die Abgeordnete sei zur CDU gewechselt, "weil ihre Partei sie nicht mehr für den Landtag aufgestellt hat", sagte Heil den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland. Es sei "skandalös, dass die CDU dieses unwürdige und schmutzige Spiel mitmacht und versucht, daraus Kapital zu schlagen". In den kommenden Tagen werde sich zeigen, seit wann und in welcher Weise die CDU und die Abgeordnete "im Gespräch standen", fügte Heil hinzu.
http://www.n-tv.de/politik/Weil-kritisiert-undurchsichtigen-Vorgang-article19969697.html

Sehr geehrter Herr Heil,

da Sie sich ganz gut mit dem "Wählerwillen" auskennen wollte ich einfach mal fragen wo Sie den Wählerwillen ebenfalls verletzt bzw. vernachlässigt sehen. Ist die Eurorettung, die Russland-Türkei-Außenpolitik oder die derzeitige Asylpolitik ganz im Sinne des Wählerwillen?

Sind gebrochene Wahlversprechen als "Verrat am Wählerwillen" zu werten?

Wenn Sie entscheiden könnten, welche Strafen, Sanktionen sollte es ihrer Meinung nach für Verrat des Wählerwillen geben?

Haben Sie selbst schon mal den Wählerwillen verraten? und falls ja, welche Konsequenzen haben Sie daraus gezogen?

Jens Dietrichs, ein AfD-Abgeordneter im Landtag von Sachsen-Anhalt, wechselte im Juni 2017 zur CDU. Hat dieser auch den Wählerwillen verraten? http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/rechtsruck-der-afd-abgeordneter-in-sachsen-anhalt-wechselt-zur-cdu-a2142005.html

Falls Herr Dietrichs nach Ihrer Meinung den Wählerwillen verraten hat, gibt es zu diesem Vorgang ebenfalls ein öffentliches Statement wo Sie dieses anprangern? Wenn nein, warum nicht?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.,

ich will Ihnen gerne nochmal meine Position zum Parteiübertritt von Frau Twesten darlegen. Selbstverständlich hat jeder und jede gewählte Abgeordnete das Recht zu einer anderen Fraktion zu wechseln. Im Fall von Frau Twesten stellt sich aber die Frage, inwieweit ihr Verhalten auch legitim ist. Sie wurde 2013 über die Landesliste der Grünen und nicht direkt gewählt. Durch ihren Schritt wurde in Niedersachsen der Wählerwille verfälscht, da die Wählerinnen und Wähler 2013 mehrheitlich Rot-Grün gewählt haben. Darüber hinaus hat die Abgeordnete ihre Entscheidung getroffen, nachdem sie in einem demokratischen Wahlverfahren unterlegen ist und von den Grünen nicht mehr als Kandidatin aufgestellt worden war. Das scheint sie nicht akzeptieren zu können. Ich finde den Übertritt an dieser Stelle einen unwürdigen Vorgang. Ich bin sehr froh über die Klarheit und Konsequenz mit der Stephan Weil reagiert hat. Es richtig, die Mehrheitsverhältnisse in Niedersachsen schnell zu klären und die Menschen auch diesen Vorgang bei vorgezogenen Neuwahlen selbst bewerten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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