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Hubertus Heil
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Frage von Birgit und Siegfried F. •

Frage an Hubertus Heil von Birgit und Siegfried F. bezüglich Recht

Welche Meinung vertreten Sie zum Urteil des Kölner Landgerichtes zur Beschneidung ?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Feig, sehr geehrter Herr Feig,

vielen Dank für Ihre Frage zum Urteil des Kölner Landgerichtes zur Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen.

Im Mai vergangenen Jahres urteilte das Kölner Landgericht, dass die Beschneidung eine Körperverletzung ist. Der Arzt, der die Beschneidung vorgenommen hatte, wurde freigesprochen, da er auf Grund der unklaren Rechtslage davon ausgehen konnte, dass der Eingriff erlaubt ist. Auf Grund dieses Urteils entstand große Verunsicherung auf Seiten jüdischer und muslimischer Eltern sowie bei Beschneidern (Mohalim) und Ärzten.

Daraufhin musste der Gesetzgeber eine Entscheidung herbeiführen, weil nach dem Urteil Eltern und Ärzte strafrechtlich hätten belangt werden können. Damit wäre Deutschland das erste Land, in dem die religiöse Beschneidung von minderjährigen Jungen nicht möglich ist.

Am 12. Dezember 2012 hat der Deutsche Bundestag nach einer ernsthaften Debatte die gesetzliche Regelung zur Beschneidung beschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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