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Hubertus Heil
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Frage von Marco B. •

Frage an Hubertus Heil von Marco B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Heil,

H. S. fragte Sie am 26.01.2011 Sie nach dem Schutz der Bürger vor Windkraftwerken und sprach hier besonders den Wertverlust der Immobilien an. Leider hatten Sie Ihre Antwort sehr allgemein gehalten.
Hintergrund seiner Frage war offensichtlich, wie bei sehr vielen Bürgern im ländlichen Raum, daß diese Immobilen als Teil der Altersversorgung dienen (Liquidität durch Verkauf um sich z.B. bei Bedarf einen Platz im Senioren- oder Pflegeheim leisten zu können), zum anderen haben diese Immobilien besonders für kleine Betriebe eine große Bedeutung. Oft werden diese Immobilien als Sicherheit für Kredite herangezogen. Bei den drastischen Wertverlusten von Immobilien (unser Resthof ist unverkäuflich mit 6 Windkraftwerken in 320m – 600m Entfernung) geben Banken keine Kredite mehr oder nur zu wesentlich schlechteren Konditionen.
Ein volkswirtschaftlicher Schaden ungeahnten Ausmaßes.
Wie beabsichtigt die SPD diese Einbußen, die bis zum finanziellen Ruin führen können, zu verhindern?

Mit freundlichen Grüßen
Marco Bernardi

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Bernardi,

vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 14. Februar 2011, auf die ich Ihnen hiermit antworten möchte.

Das Problem des Wertverlustes von Immobilien durch Windkraftanlagen, das Sie ansprechen, ist mir bekannt. Es ist nicht zu leugnen, dass dadurch für den Immobilienbesitzer erhebliche Schwierigkeiten auftreten können. Gleichzeitig entsteht dieser Konflikt zwischen Grund- und Immobilienbesitzern und öffentlichem Interesse immer wieder dort, wo nötige Maßnahmen wie die Errichtung von Autobahnzubringern, Straßen, Kanälen, Wind-, Solarstrom- oder Biogasanlagen etc. durchgeführt werden.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus dem Jahr 2000 schafft Vorrang für erneuerbare Energien zur Stromversorgung im Hinblick auf Klimaschutz, Umweltschutz, nachhaltige Entwicklung und die Erhöhung des Beitrags erneuerbarer Energien an der Stromversorgung. Die SPD steht hinter der Förderung und dem Ausbau von Erneuerbaren Energien. Es gibt keinen grundsätzlichen, gesetzlichen Anspruch darauf, vor jeglicher Wertminderung durch Baumaßnahmen wie die Errichtung von Windkraftanlagen bewahrt zu bleiben. Entscheidend ist die Abwägung der unterschiedlichen Nutzungsinteressen. Den Betroffenen bleibt die Möglichkeit zur Klage. Einen generellen Anspruch auf Schadensersatz bei Wertminderung durch Windkraftanlagen können und wollen wir politisch jedoch nicht festschreiben.

Nichtsdestotrotz dürfen wir vor den Problemen vieler Anwohner von Windkraftanlagen nicht die Augen verschließen. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich daher für mehr Mitspracherechte der Kommunen und Landkreise in Fragen der Genehmigung von Bauvorhaben ein. Wie ich bereits in meinem von Ihnen erwähnten Schreiben an Herrn Schinkel vom 14.2.2011 deutlich gemacht habe, bedarf es einer hohen Sensibilität bei der Erteilung von Baugenehmigungen für Windkraftanlagen in der Nähe von Wohngebieten. Es braucht mehr Mitspracherechte vor Ort, um für Anwohner sowie Windkraftanlagenbetreiber tragbare Lösungen zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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