Frage an Hubertus Heil von Gaby V. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag Her Heil,
für mich ist die gesetzl. Regelgung der Regelbedarfstufe 3 relativ unklar.
Werden die Leistungsbezieher in SGBII bzw. SGB XII gleich behandelt? Oder wird hier ein Unterschied zwischen den Beziehern Ü25 gemacht. Dies wäre , wie von Frau Rosenberger bereits angesprochen, nicht verfassungskonform.
Des weiteren habe ich Fragen wie folgt:
Was wurde bei der Haushaltsersparnis berücksichtigt und welche Positionen sollen gekürzt werden?
Wurde Eigenverbrauch Strom berücksichtigt?
Wurden Eegene Elektrogeräte, Fernseher, Rundfunkgeräte , Föhn, berücksichtigt?
Telefon /Internet, Anschaffung beispielsweise einer Waschmaschine zumindest anteilsmäßig berücksichtigt?
Wurden Waschmittel, Shampoo als pro Person berücksichtigt?
Und wie gedenkt man im Hinblick auf Wohngruppen bzw. Wohngemeinschaften, die häusliche Ersparnis umzulegen? Anschaffungen müssen grundsätzlich, ob in regelmäßigen bzw. in unregelmäßigen Abständen gemacht werden.
Ist es richtig, dass in Einzelfällen zusätzlich zu 291€ auf Nachweis die Differenz zum vollen Regelsatz beantragt werden kann? Wenn ja, welche Nachweise sind zu erbringen?
Über eine Antwort, bzw. das Einbringen meiner Fragen in den Vermittlungsaschuss würde ich mich sehr freuen.
MfG. G.Vollmer
Sehr geehrte Frau Vollmer,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27. Januar 2011, auf die ich Ihnen hiermit gerne antworten und einen Zwischenstand zu den Verhandlungen um die Neuberechnung der Regelsätze geben möchte.
Nachdem das von der Bundesregierung eingebrachte „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des 2. und 12. Sozialgesetzbuches“ am 17.12.2010 vom Bundesrat gestoppt wurde, wird darüber derzeit im Vermittlungsausschuss verhandelt.
Die SPD will substantielle Fortschritte in drei Bereichen erreichen: Wir brauchen eine transparente Berechnung der Regelsätze nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Bildung und Teilhabe muss allen Kindern aus benachteiligten Familien zugute kommen und unbürokratisch abrufbar sein - die flächendeckende Jugend- und Schulsozialarbeit ist dabei für uns ein wichtigen Thema. Bei den Mindestlöhnen müssen wir vorankommen damit Menschen von ihrer Arbeit auch leben können, außerdem müssen wir Regelungen gegen den Missbrauch in der Zeit- und Leiharbeit finden.
Da die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss noch eine Weile andauern werden, kann ich Ihnen heute leider noch keine ausführliche Antwort auf Ihre Fragen geben. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass wir bald gute Ergebnisse erreichen werden. Wenn das Gesetz in seiner überarbeiteten Fassung steht, werde ich mich umgehend wieder bei Ihnen melden. Bis dahin bitte ich Sie noch um etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil