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Hubertus Heil
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Frage von Herbert S. •

Frage an Hubertus Heil von Herbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Heil.

Ich wollte einmal nachfragen wie die Bürger besser gegen die Windkraftanlagen geschützt werden. Der Bürger hat keinerlei Mitsprache wenn es um die Zwangsenteignung ihrer Grundstücke und Immobilien geht. Weder Gemeinde noch Landkreis hat Interesse an einer Lösung dieses Problems. Hier werden schließlich Immoblienwerte in Millionenhöhe durch staatliche Eingriffe vernichtet.

Ein Beispiel:

Angenommen, in einem Ort mit 51 Häusern hätte jedes Haus einen Wert von nur € 100.000,00 und dieser Wert würde durch Windkraft-Anlagen um nur 30% gemindert, dann entspräche das einem Gesamtverlust für alle Hausbesitzer der Gemeinde von 1.530.000,00€. (In Worten: Einemillionfünfhundertdreissigtausend EURO!!!)

Wie ist das zu rechtfertigen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schinkel,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich ihnen hiermit gerne beantworten möchte.

Das Thema, das Sie ansprechen, ist in der Tat nicht ganz einfach. In der Regel bekommen Landbesitzer für die Errichtung von Windkraftanlagen auf Ihren Grundstücken eine Standortgebühr von 5000 Euro pro Jahr. Für den etwaigen Zufahrtsweg zu der Windkraftanlage, die ebenfalls nicht mehr für den z.B. landwirtschaftlichen Betrieb genutzt werden kann, bekommt der Besitzer des Landes ebenfalls eine Entschädigung, in Abhängigkeit der Länge der Wegstrecke. Genauso werden die Landbesitzer anteilsmäßig am Gewinn des verkauften Stroms beteiligt. Diese Umsatzbeteiligung beträgt fünf Prozent des Gesamtgewinns des verkauften Stroms gemäß dem Anteil des Landbesitzers an der Gesamtfläche, die zum erzeugten Strom beigetragen hat.

In den meisten Fällen findet die Einigung zwischen dem Landbesitzer und einer Tochterunternehmung eines Stromkonzerns statt. Die Kommune hat in diesen Fällen nur wenig Handlungsspielraum. Bei dem zuständigen Landkreis findet dann ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren statt und eine Prüfung der Umweltverträglichkeit des Projektes.

Darüber hinaus hat die Landesregierung Niedersachsen eine Empfehlung herausgegeben, dass der Bau von Windkraftanlagen in einer Entfernung von 500 Metern bis zum nächstliegenden Wohngebiet angestrebt werden sollte. Konsens ist allerdings andernorts die Entfernung von 800 bis 1000 Metern, um hier Lärmbelästigungen präventiv entgegenzuwirken und eine etwaigen Wertminderung des Eigentums der Anwohner zu verhindern.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erarbeitet derzeit einen Entwurf für eine Novelle des Baurechts. Darunter fallen auch die Regelungen zum Bauen im Außenbereich. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich in diesem Zuge dafür stark machen, dass den Kommunen mehr Mitspracherechte in Fragen der Genehmigung von Bauvorhaben im Gemeindeaußenbereich gewährt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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