Frage an Hubertus Heil von Ulf K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Heil,
eine Frage hätte ich: Wer (also welche Regierung) hat eigentlich die bisherigen Regelsätze nach dem Zusammenführen von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zum ALG II berechnet und eingeführt? Meines Wissens kam zum damaligen Zeitpunkt niemand auf die Idee, die Sätze seien zu gering.
Für die damaligen Sozialhilfeempfänger, die aus dem ehemaligen Bundessozialhilfegesetz (BSHG) kamen, erfolgte m. W. sogar eine Erhöhung von 50,-- Euro/mtl., da die meisten einmaligen Beihilfen (Hausrat, halbjährliche Bekleidungspauschale, Reparaturen, Weihnachtsbeihilfe etc.) gestrichen wurden. Warum ist damals niemand aus der SPD auf die Idee gekommen, die Regelsätze seinen zu gering?
Mit freundlichen Grüßen
U.Klein
Sehr geehrter Herr Klein,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de. Bitte entschuldigen Sie die große Verspätung meiner Antwort. Ihre Anfrage ist mir leider vor Weihnachten untergegangen.
Nun zu Ihrer Frage: Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Reform der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe richtig und notwendig war. Das wurde unter der rot-grünen Regierung Gerhard Schröders beschlossen und im Vermittlungsausschuss mit allen Parteien verhandelt. Somit hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom Frühjahr 2010 auch allen Parteien ins Stammbuch geschrieben, die Berechnung der Regelsätze neu vorzunehmen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil eindeutig festgelegt, dass die Neuberechnung der Regelsätze transparent, sachgerecht, realitätstauglich und zuverlässig erfolgen muss. Wir haben daher im Verlauf der Vermittlungsverhandlungen immer wieder unsere Zweifel zum Ausdruck gebracht, ob die Bundesregierung diese Vorgaben erfüllt. Unser Vorwurf lautet, dass die Regelsätze politisch ausgekungelt und nach Kassenlage berechnet wurden.
Die Höhe der Regelsätze bemisst sich anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die Informationen über die Einnahmen und Ausgaben privater Haushalte liefert. Unsere Kritik an der Berechnung der Regelsätze der Bundesregierung lautete u. a., dass hier nicht mehr das untere Fünftel der Einkommensgruppen zur Berechnung der Regelsätze herangezogen wurde, sondern nur noch die untersten 15 Prozent.
Diese Fragen hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung und Bemessung der Regelsätze wurden aus meiner Sicht nicht geklärt. Die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen und CDU/CSU und FDP waren an dieser Stelle jedoch nicht bereit, auf Bedenken einzugehen, und haben auf ihrer Position beharrt. Sie tragen daher die volle Verantwortung und das Risiko bei einer erneuten Verfassungsrechtlichen Überprüfung der Regelsätze.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil