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Hubertus Heil
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Frage von Michael S. •

Frage an Hubertus Heil von Michael S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Heil,

ich beziehe ALG II. Bis März 2011 hätte ich zusätzlich noch den vollen befristeten Zuschlag bekommen. Dieser Zuschlag wurde mir auch bei Antragsstellung bis März 2011 gewährt.
Nun bekomme ich ein Schreiben von meinem Leistungsträger, dass durch das in Kraft getretene Haushaltsbegleitgesetz 2011, veröffentlicht am 14.12.2010 der befristete Zuschlag nach Bezug von ALG in voller Höhe mit Ablauf des 31.12.2010 entfällt.
Ist dieses Gesetz rechtskräftig? Der Bundesrat hat doch die Neuerungen bei ALG II abgelehnt.
Wurde dieses Gesetz einzeln beschlossen bzw. auf welcher Gesetzesgrundlage beruht diese Streichung des befristeten Zuschlags?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schneck

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schneck,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de vom 20. Dezember 2010. Da Sie sich auch noch per Email an mein Büro gewandt haben, werde ich Ihnen auf diesem Wege antworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Hubertus Heil

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