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Hubertus Heil
SPD
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Frage von Werner B. •

Frage an Hubertus Heil von Werner B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Hubertus Heil,

wie ich gerade in einer Antwort von Ihnen lese gehen Sie von einer Wohngelderhöhung im Jahr 2001 aus!

"Die SPD-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass zum 1. Januar 2009 das Wohngeld erhöht wird. Dies ist ein wichtiger Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit. Denn seit der letzten Erhöhung im Jahr 2001..........."

Was wurde den Bürgern vor 2001 versprochen:

Das Wohngeld wird erhöht.....

"Für die neuen Ländernfindet, falls der Bewilligungszeitraum im Einzelfall nicht bis zum 31. Dezember 2000 verkürzt wurde für Bewilligungen ab Februar 2000 eine Überleitungsregelung für den in der Regel zwölfmonatigen Bewilligungszeitraum Anwendung, damit es aus verfahrenstechnischen Gründen nicht zu vorübergehenden Wohngeldverschlechterungen für in das Jahr 2001 hineinreichende Bewilligungszeiträume kommt.

Um im Einzelfall eine Wohngeldminderung in den neuen Ländern auszugleichen, gilt bis Ende 2002 eine Härteausgleichsregelung. Danach ist - mit Ausnahme eines vom Empfänger zu tragenden Selbstbehaltes von 10,00 DM - ein Ausgleichsbetrag zu gewähren, wenn das Wohngeld nach dem ab 1. Januar 2001 geltenden Recht niedriger ist als das für Dezember 2000 bewilligte Wohngeld, soweit sich Haushaltsgröße und Einkommen nicht geändert haben."
siehe http://www.agent24.de/news/Wohngeld2001.pdf , Seite 7

Warum braucht man für die neuen Länder eine Härtefallregelung, wenn doch das Wohngeld erhöht wurde und extra der Bewilligungszeitraum verkürzt wurde um Wohngeldverschlechterungen zu vermeiden?

Diese Härteausgleichsfallregelung erhielt aber nur derjenige der zumindtest anteilig für das Jahr 2001 Wohngeld bekam.
Warum wurde der Bürger, nicht darüber in den Informationen der Bundesregierung aufgeklärt und hätte Widerspruch gegen eine vorzeitige Beendigung der Regellaufzeit einlegen können, um noch Anteilig für 2001 Wohngeld zu erhalten?

Gibt es eine Wohngeldstatstik für die neue Länder 2000 zu 2001?

Viele Grüße sendet ein Bürger aus Sachsen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Beyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.

Mit der Wohngeldnovelle 2001 wurde das Wohngeld Ost und West abschließend zusammengeführt. Dabei blieb das vergleichsweise hohe Wohngeldniveau in den neuen Ländern auch nach dem Ablauf der damaligen Übergangsregelungen Ende 2000 erhalten. Die Härteausgleichsregelung hat dabei die Anpassung des Wohngeldes Ost und West flankiert.

Wenn ein Gesetz in Bundestag und Bundesrat beschlossen wird, dann erfolgt eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Die Wohngeldnovelle 2001 wurde am 30. Dezember 1999 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die konkrete Umsetzung eines neu in Kraft getretenen Gesetzes erfolgt dann in aller Regel vor Ort. Hier hat der Bürger die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Behörde zu informieren. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bietet auf seiner Internetseite zahlreiche Informationen zum Wohngeld an.

Sie fragen mich weiterhin, ob es eine Wohngeldstatistik für die neuen Länder für die Jahre 2000 und 2001 gibt. Hierzu möchte ich Ihnen die Informationsmöglichkeiten über das Statistische Bundesamt ans Herz legen. Diese finden Sie im Internet unter http://www.destatis.de .

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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