Frage an Hubertus Heil von Thomas S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Heil,
wenn ich für meine Frau einen Strauß Blumen kaufe, so bezahle ich einen ermäßigten Mehrwertseuersatz, wenn ich ihr jedoch lebensnotwendige Medikamente kaufe, zahle ich den vollen Mehrwertssteuersatz. Warum wird hier nicht endlich eine Änderung herbeigeführt? Eine Anpassung des Mehrwertsteuersatzes für Luxusartikel ( z.B.auch Kunstgegenstände) oder nicht lebensnotwendige Dinge (z.B.Blumen) und ein Beibehalt des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für lebensnotwendige Dinge ( z.B. Lebensmittel) ,bei gleichzeitiger Senkung z.B. auf Medikamente oder medizinisch erforderliche Dinge) .
Eine Minderung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel würde auch eine nicht unwesentliche Entlasung der Krankenkassen und damit ihrer Beitragssätze bedeuten Dies würde sich auch noch wirtschaftsfördernd auswirken.
Mit freundlichen Grüßen
T.Siebert
Sehr geehrter Herr Siebert,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte. Sie fordern, die Mehrwertsteuer, d.h. die Umsatzsteuer auf Medikamente deutlich zu reduzieren.
Für 75 Prozent der Waren des täglichen Bedarfs gilt in Deutschland ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent – vom Grundnahrungsmittel bis zu orthopädischem Gerät. Davon profitieren vor allem die Menschen mit niedrigem Einkommen.
Auch die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge, die Erhöhung des Grundfreibetrages bei der Einkommensteuer, sowie die Senkung des Eingangssteuersatzes auf 14,0 Prozent kommen Patientinnen und Patienten zu Gute. In unserem Regierungsprogramm sprechen wir uns für die Erhöhung der Kinderfreibeträge um 200 Euro sowie die Senkung des Eingangsteuersatzes auf 10, 0 Prozent aus. Wir wollen die Bürgerversicherung einführen, was zu einer Verbesserung der Versorgung für alle Versicherten und einer Senkung der Beitragssätze führen wird.
Die SPD hat die Problematik der Systematisierung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze erkannt. Wir setzen uns dafür ein, das System der ermäßigten Mehrwertsteuersätze (Anhang II Umsatzsteuergesetz) grundlegend zu überarbeiten. Das momentane System der ermäßigten Mehrwertsteuersätze lässt sich oftmals nur noch historisch, oder aufgrund politischer Kompromissnotwendigkeiten erklären.
Grundlage für Gegenstände und Dienstleistungen, die mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersätzen belegt werden, sollte sein, dass es sich um Güter des täglichen Bedarfs oder auch Produkte handelt, die für die Menschen von existenzieller Bedeutung sind. Demnach würden Arzneimittel als Güter existentieller Bedeutung mit einem ermäßigten Satz belegt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil