Frage an Hubertus Heil von Jörg P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Heil,
Das GG garantiert den Schutz der Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Und der Staat ist eine Veranstaltung der Bürger.
Das Bundeskabinett hat nunmehr die neue Schallschutzverordnung zum Fluglärmschutzgesetz verabschiedet. In dieser Verordnung spiegelt sich nicht der Stand der Technik (VDI 4700) und auch nicht die Empfehlung der WHO wieder.
Eine Studie von Prof. Greiser kommt zu dem Ergebnis, dass ab einem Wert von 40 dB(A) jedes weitere Dezibel das Schlaganfallrisiko um 6,7%, das Risiko für Herzerkrankungen um 4,8% und das Brustkrebsrisiko um 7% erhöht.
Herr Dr. Schäuble hat am 24.6.09 in Zeuthen erklärt, dass Arbeitsplätze am Flughafen mehr wert sind, als in der Landwirtschaft.
Sehr geehrter Heil, stimmen Sie mit mir überein, dass Gesundheit nicht verhandelbar ist ? Sehen Sie, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger hinter den Interessen der Luftverkehrslobby zurücktreten müssen.? Ist der Stand der Technik kein Maßstab für die BRD ?
Auf welches Recht bezieht sich die Politik, die Existenz und die Gesundheit von Menschen und in Frage zu stellen ?
Wer ist für die schlechte Verkehrspolitik in diesem Land verantwortlich, dass sich keiner mehr eine Bahnfahrkarte- aber dafür ein Flugticket kaufen kann ? Verstehen Sie diese Preisgestaltung die bei den Kosten für Entschädigung und Lärmschutz spart - als sozialpolitische Maßnahme an ?
Vertritt die SPD ebenfalls die Auffassung – wie Herr Schäuble -, dass bodenständige und kulturpflegende Arbeiten weniger Wert sind, als austauschbare und normadenhafte Tätigkeiten ?
Anträge "SchallschutzVO verbessern „ werden im Südosten von Berlin nicht vertagt, sondern durch das Verhalten der SPD verhindert . Warum macht die SPD z.B. in Berlin so etwas ?
Warum erhält man von Ministern und Mitgliedern der SPD auf dieser Seite nur Standartantworten ?
Vielen Dank für über Ihre Antwort von Menschen, die leben wollen !
Sehr geehrter Herr Pohland,
vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.
Die Äußerungen von Herrn Schäuble zur Gewichtung von Arbeitsplätzen in Flughäfen und der Landwirtschaft kenne ich nicht. Sehen sie es mir bitte nach, dass ich dazu nicht Stellung nehmen kann. Allerdings gebe ich Ihnen Recht, dass wir die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, die in der Nähe von Flughäfen wohnen, schützen müssen.
Die große Koalition hat mit dem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen in einem längst überfälligen Schritt das bestehende Gesetz aus dem Jahr 1971 grundlegend reformiert. Damit werden insbesondere die heutigen Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung und die relevanten betrieblichen Randbedingungen berücksichtigt. Zudem wurden damit eng zusammenhängende Regelungen des Luftverkehrsgesetzes zum Fluglärmschutz angepasst und inhaltlich fortentwickelt. Mit der Novellierung des Gesetzes wird auch auf Dauer ein tragfähiger Ausgleich der Belange der Luftfahrt einerseits sowie der berechtigten Lärmschutzinteressen der betroffenen Anwohner andererseits erreicht.
Das Bundeskabinett hat nun am 27. Mai 2009 auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die zweite Verordnung zur Durchführung des novellierten Fluglärmgesetzes beschlossen. Mit der Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung (2. FlugLSV) werden Anforderungen an die Qualität des baulichen Schallschutzes von Wohnungen und schutzbedürftigen Einrichtungen in dem von Fluglärm belasteten Umland der größeren Flugplätze in Deutschland festgesetzt.
Die Schallschutzanforderungen werden unter Beachtung des Standes der Schallschutztechnik im Hochbau geregelt. Wegen des Fluglärms gelten in den Lärmschutzbereichen Baubeschränkungen für Wohnungen und schutzbedürftige Einrichtungen. Für bereits vorhandene Wohnungen und Einrichtungen besteht ein Anspruch auf Kostenerstattung für die Durchführung von baulichen Schallschutzmaßnahmen.
Ich denke, dass damit ein guter Schritt in Richtung passiver Lärmschutz gemacht wurde, um Anwohnerinnen und Anwohner von Flughäfen zu schützen.
Aktiven Lärmsschutz auch im Flugbetrieb umzusetzen bleibt aber weiterhin eine wichtige Forderung.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil