Frage von Sven T. • 14.09.2009
Frage an Hubertus Grass von Sven T. bezüglich Verbraucherschutz
Ihrer Antwort vom 11.9 und Ihrer Bemerkung zur These 13 entnehme ich das Sie eine Tendenz dazu haben Zensur gegenüber nachträglicher Verfolgung von Straftatbeständen zu bevorzugen. Interpretiere ich Sie dahingehen richtig?
Welche Institutionen sollten Ihrer Meinung nach das Recht dazu haben und wer sollte diese Institutionen kontrollieren?
Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zum Thema Vorbeugehaft um Straftaten bei Demonstrationen oä zu verhindern?
Antwort ausstehend von Hubertus Grass Bündnis 90/Die Grünen