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Hosam El Miniawy
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Frage von Horst T. •

Frage an Hosam El Miniawy von Horst T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr El Miniawy,

ich bitte um Beantwortung folgender Fragen.

1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die besondere Altersgrenze für Feuerwehrbeamte -und damit indirekt auch für tarifbeschäftigte Feuerwehrleute- wieder auf 60 Jahre festgesetzt wird ?

2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Feuerwehrzulage - wie in Bayern beriets geschehen und in NRW vorgesehen - wieder dynamisiert und ruhegehaltsfähig wird ?

3. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Feuerwehrbeamten hinsichtlich der Regelungen ( Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr) für die Altersgrenze, Heilfürsorge, Dienstkleidung, Versorgung und Feuerwehrzulage den Polizeibeamten gleichgestellt werden, beri denen die Voraussetzung "Einatzdienst" nicht gestellt wird.

4. Werden sie sich dafür einsetzen, dass die Empfehlung der Ständigen Innenministerkonferenz vom Juli 1972 auch in Baden-Württemberg wie z.B. in NRW und Bayern geschehen im Feuerwhergesetz umgesetzt wird und hauptamtliche feuerwehrtechnische beschäftigte verbeamtet werden ?

5. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Feuerwehrgesetz dahin gehend geändert wird, dass wie z.B. in Bayern in Gemeinden ab 50.000 Einwohner eine Ständige Wache mit einer Mindeststärke einer Staffel ausgestattet werden ?

Mit freundlichen Grüßen
Horst Tüttelmann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Tüttelmann,

vielen Dank für Ihre Frage.

Anbei meine Antworten:

zu 1.

Im Rahmen der aktuellen Dienstrechtsreform sind Entscheidungen gefallen, die in nächster Zeit nicht zu revidieren sind. Die Altersgrenzen waren sehr großzügig und wurden geringfügig angehoben. Differenzierte Lösungen ließen sich hier leider nicht umsetzen, aber wir haben uns, wenn möglich, für Erleichterungen (wie beim abschlagsfreien Ruhestand) eingesetzt.

zu 2.

In der Gesamtbetrachtung der Systematik des Ruhegehalts passt eine Berücksichtigung von Erschwerniszulagen nicht hinein - Erschwerniszulagen werden gewährt, weil während der Dienstzeit besondere Belastungen für die Beamten bestehen - wenn diese Belastungen wegfallen, entfällt die Zulage. Dies geschieht z.B. durch einen Wechsel der Tätigkeit oder eben auch durch Eintritt in den Ruhestand. Die Zulage dann als Grundlage für ein höheres Ruhegehalt heranzuziehen, passt nicht zur Grundidee dieser Zulage.

Vielmehr setzen wir uns für eine angemessene Eingruppierung und die Bereitstellung entsprechender Beförderungsämter ein (da haben wir im Zuge der Dienstrechtsreform zahlreiche Verbesserungen geschaffen) - das nützt den Feuerwehrleuten mehr als eine „Beruhigungspille“ in Form der Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen. Dass die Zulagen in angemessenen Abständen angepasst werden müssen, halten wir ebenfalls für selbstverständlich. Eine gesetzlich fixierte Dynamisierung ist hier aber für die Beamten nicht zwangsläufig die günstigere Variante.

zu 3.

Bei gleicher Belastung müssen auch gleiche Voraussetzungen geschaffen werden, so dass wir z.B. unterschiedliche Sonderaltersgrenzen ablehnen. Hier kommt es auf eine Vergleichbarkeit im konkreten Fall an.

zu 4.

In der heutigen Diskussion, wo manche Parteien darüber nachdenken, den Beamtenstatus insgesamt komplett zu überdenken, sollte man mit Ausweitungen desselben vorsichtig umgehen. Zudem sind wir aus liberaler Sicht immer der Auffassung, dass man bei nicht-hoheitlichen Tätigkeiten hier besonders sorgfältig prüfen muss. Eine Verbeamtung in der vorgeschlagenen Form lehnen wir also eher ab.

zu 5.

Wir halten derartige Vorgaben in Baden-Württemberg wegen der vielfältigen Strukturen von ländlichen Regionen und Ballungsräumen für mit Vorsicht zu genießen. Hauptsache ist für uns, dass eine flächendeckende, schnelle Versorgung gewährleistet ist - wie das vor Ort sinnvoll umgesetzt werden kann, sollte nicht mit starren, landesrechtlichen Vorgaben geregelt werden.

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hosam el Miniawy