Frage an Horst Seehofer von Adelbert R. bezüglich Umwelt
Sehr verehrter Herr Seehofer,
im Bundestag wurde das Gentechnikgesetz beschlossen.. Wie stehen Sie zu den Freilandversuchen von Mon 810 von Monsanto in D ? Ist der Anbau von GMO , auch in Versuchsfeldern ohne Gefahren für Mensch und Natur? In Kanada haben die Landwite schlimmste Erfahrungen mit dem Anbau der gentechnisch veränderten Mais, Alfalfa, Soja und Baumwolle gemacht. Ich hatte das Glück den alternativen Nobelpreisträger Percy Schmeiser aus Kanada kennenzulernen. Was dieser konventionelle Saatgutzüchter zu den GMO`s berichtete war erschreckend. Dort hat sich ein Superunkraut gebildet durch die GMO`s, da sich dieses Gen ausgekreuzt hat. Jetzt haben die
Kanadier einen dreimal höheren Pestizideinsatz als vor der Ausbringung der GMO`s. Viele Landwirte stehen dort vor dem aus.
Gentechnisch veränderte Pflanzen (GMO`s) schaffen Abhängigkeiten zum Kauf des Saatgutes und der darauf abgestimmten Pestizide, die bis zum Zwang der Auflösung des Bauernhofes und wie in Indien zum Selbstmord der Bauern führen,- versprochene Erträge sind nicht eingetroffen, und es haben sich Resistenzen gebildet , die wiederum ein Mehreinsatz von Spritzmittlel und damit Geldnot verursachen- in Indien haben sich in den letzten10 Jahren über 150 000 - kein Schreibfehler- Kleinbauern umgebracht vgl.hierzu www.zivilcourage.ro weil diese aus der Abhängigkeit nicht mehr herausgekommen sind-- die zahlen stammen vom Innenministerium von Indien. Blüht das auch unseren Bauern? Darf GMO veränderter Mais als NahrungsmittelhilfeI gewährt werden, und dies als ganzes Korn? Dürfen GMO`s zum zwecke des Klimaschutzes, speziell stärkehaltigere Kartoffeln Amiflor von BASF, in Biogasanlagen verwendet werden, oder zur Stärkeproduktion ,und dann die Reste als Viehfutter ? Gibt es keine Zusammenhänge zwischen dem massiven Bienensterben in den USA und der Ausbreitung von GMO`s? Ich bitte um Antwort, wer nichts zu verbergen hat kann ja Antworten vgl. hierzu Hr.Schäuble.
MfG Dipl.Betriebswirt BA Steuern&Prüfungswesen
Sehr geehrter Herr Ringwald,
für die Beantwortung Ihrer Fragen habe ich die entsprechenden Textpassagen aus Ihrer jeweiligen Frage zitiert.
Frage von Herrn Ringwald:
„… im Bundestag wurde das Gentechnikgesetz beschlossen. Wie stehen Sie zu den Freilandversuchen von Mon 810 von Monsanto in D? Ist der Anbau von GMO, auch in Versuchsfeldern ohne Gefahren für Mensch und Natur?“
Antwort von Herrn Bundesminister Seehofer:
Die Einführung eines neuen GVO erfolgt nach dem Stufenprinzip: Zunächst soll der Organismus in Laboren oder in Gewächshäusern und mit zunehmender Erfahrung anschließend auch in zunächst kleinen, dann umfänglicheren Freisetzungsversuchen, die allerdings immer räumlich und zeitlich begrenzt sind, getestet werden. Vor jeder Freisetzung ist eine Genehmigung der zuständigen Behörde einzuholen.
Die Bedingungen für die Genehmigung von Freisetzungsversuchen sind auf europäischer und nationaler Ebene genau formuliert. Auf europäischer Ebene ist es die Richtlinie 2001/18/EG, welche die Freisetzung und das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen regelt. In Deutschland ist diese Richtlinie durch das Gentechnikgesetz umgesetzt. In Übereinstimmung mit dem Vorsorgeprinzip ist danach vor jeder Freisetzung und jedem Inverkehrbringen eine Prüfung der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt vorgeschrieben. Allein vom Ergebnis dieser Prüfungen darf es abhängen, ob ein Freisetzungsvorhaben genehmigt wird oder nicht. Falls die Prüfung ergibt, dass vom Antragsteller alle notwendigen Anforderungen und Auflagen erfüllt werden, besteht rechtlich keine Möglichkeit, eine Genehmigung nicht zu erteilen. Würde eine Freisetzung verboten, obwohl die wissenschaftliche Prüfung keine Grundlage dafür bietet, widerspräche dies deutschem als auch europäischem Recht.
Ob die umfangreichen gesetzlichen Bedingungen zur Genehmigung des o.g. Freisetzungsantrags erfüllt sind und ob die getroffenen Schutzmaßnahmen ausreichen, ob weitere Auflagen zu fordern sind oder ob der Freisetzung insgesamt nicht zugestimmt werden kann, ist durch die Prüfung des zuständigen Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu klären. Dabei ist sichergestellt, dass eine Vielzahl hochqualifizierter Wissenschaftler mit durchaus unterschiedlichen Sichtweisen auf die Gentechnologie in den Entscheidungsprozess eingebunden werden. So sind neben dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auch das Bundesamt für Naturschutz, das Bundesinstitut für Risikobewertung, das Robert Koch-Institut, die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft und in bestimmten Fällen auch das Paul-Ehrlich-Institut und das Friedrich-Loeffler-Institut beteiligt. Weiterhin gibt auch die "zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit" eine Stellungnahme zu möglichen Risiken für den Menschen, Tiere und die Umwelt ab.
Frage von Herr Ringwald:
„In Kanada haben die Landwirte schlimmste Erfahrungen mit dem Anbau der gentechnisch veränderten Mais, Alfalfa, Soja und Baumwolle gemacht. Ich hatte das Glück den alternativen Nobelpreisträger Percy Schmeiser aus Kanada kennenzulernen. Was dieser konventionelle Saatgutzüchter zu den GMO`s berichtete war erschreckend. Dort hat sich ein Superunkraut gebildet durch die GMO`s, da sich dieses Gen ausgekreuzt hat. Jetzt haben die Kanadier einen dreimal höheren Pestizideinsatz als vor der Ausbringung der GMO`s. Viele Landwirte stehen dort vor dem aus.“
Antwort von Herrn Bundesminister Seehofer:
Dem BMELV liegen unterschiedliche Berichte über die Erfahrungen der kanadischen Landwirte mit dem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen vor. Neben den in der Frage angesprochenen Berichten über nachteilige Auswirkungen gibt es auch Untersuchungen, welche auf deutliche ökonomische Vorzüge hinweisen.
Am 22.09.2007 berichtete Dr. Gregory Roth von der Pennsylvania State University vor Agrar- und Ernährungsjournalisten in Bonn, dass der Anbau von GVO-Mais, GVO-Baumwolle und GVO-Soja folgende Vorteile hat: Deutlich weniger Herbizideinsatz, Verzicht auf den Pflug, mehr organische Masse im Boden und weniger Erosion. Der Kraftstoffverbrauch auf den Betrieben sinkt dadurch um zwei Drittel, die Arbeitszeit um 60 %. Der auf den Hektar bezogene Erlös fällt bei genetisch veränderten Sorten nach seiner Schätzung um 50 bis 60 US $ höher aus als bei konventionellen Sorten; das ist ein Unterschied von 36 bis 43 %.
Weitere verlässliche Informationen zu dieser Frage ergeben sich aus einem in Kürze zu erwartenden Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages („Auswirkungen des Einsatzes transgenen Saatguts auf die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Strukturen in Entwicklungsländern“).
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die kanadischen Behörden – im Unterschied zur EU - die gentechnisch veränderten Pflanzen nicht anders als konventionelle Pflanzen bewerten, sofern keine Hinweise auf nachteilige Auswirkungen der gentechnisch veränderten Pflanzen für den Mensch oder die Umwelt vorliegen. Aus diesem Grund sind für diese Pflanzen – im Gegensatz zur EU - auch keine besonderen Vorschriften erlassen worden, die eine Weitergabe bestimmter Erbinformationen verhindern oder auch nur einschränken sollen. Eine Übertragung der kanadischen Erfahrungen auf die EU ist deshalb nur sehr eingeschränkt möglich.
Zur Frage der Bildung von „Superunkräutern“ auf Grund der Auskreuzung der gentechnisch erzeugten Herbizidresistenz ist anzumerken, dass sich diese Resistenz in der Regel nur auf einen genau bestimmten Wirkstoff bezieht. Zur Bekämpfung dieser „Superunkräuter“ reicht also die Verwendung eines anderen Wirkstoffs.
Frage von Herrn Ringwald:
„Gentechnisch veränderte Pflanzen (GMO`s) schaffen Abhängigkeiten zum Kauf des Saatgutes und der darauf abgestimmten Pestizide…“
Antwort von Herrn Bundesminister Seehofer:
Der oftmals behauptete Zusammenhang, dass Landwirte auf Grund der Unternehmenskonzentration im Saatgutmarkt gezwungen wären, gentechnisch verändertes Saatgut zu kaufen, kann allenfalls deshalb entstehen, weil die Landwirte annehmen, auf diese Weise das beste wirtschaftliche Ergebnis zu erzielen. Auf einem funktionierenden Markt – und einen solchen haben wir nach Einschätzung aller Experten bei Saatgut in Europa – wird sich immer ein Anbieter für alternatives Saatgut finden, wenn eine entsprechende Nachfrage vorhanden ist.
Nach vorliegenden Berichten verwenden Landwirte in manchen Ländern, wie z. B. Argentinien und Brasilien, das gentechnisch veränderte Saatgut auch ohne Zustimmung der betreffenden Saatgutproduzenten und ohne die entsprechenden Lizenzgebühren zu bezahlen. Hier kann also mit Sicherheit nicht von einem Druck der Unternehmen auf die betreffenden Landwirte gesprochen werden.
Kein Landwirt wird in Europa gezwungen, gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen. Dies ist und bleibt eine i. d. R. ökonomisch motivierte Entscheidung jedes Einzelnen. Und kein Landwirt wird teurerem gentechnisch verändertem Saatgut nochmals den Vorzug geben, wenn er zuvor negative Erfahrungen damit gemacht hat. Der Erhalt dieser Wahlfreiheit für die Landwirte ist ein wesentliches Element der Politik des BMELV.
Frage von Herrn Ringwald:
„(Gentechnisch veränderte Pflanzen (GMO`s) schaffen Abhängigkeiten zum Kauf des Saatgutes und der darauf abgestimmten Pestizide), die bis zum Zwang der Auflösung des Bauernhofes und wie in Indien zum Selbstmord der Bauern führen, - versprochene Erträge sind nicht eingetroffen, und es haben sich Resistenzen gebildet , die wiederum ein Mehreinsatz von Spritzmittel und damit Geldnot verursachen- in Indien haben sich in den letzten10 Jahren über 150 000 - kein Schreibfehler- Kleinbauern umgebracht vgl. hierzu www.zivilcourage.ro weil diese aus der Abhängigkeit nicht mehr herausgekommen sind-- die zahlen stammen vom Innenministerium von Indien. Blüht das auch unseren Bauern?“
Antwort von Herrn Bundesminister Seehofer:
Der Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen wie Soja, Mais oder Baumwolle, geht in vielen Ländern einher mit einer raschen Veränderung der traditionellen Landwirtschaft. Wachsender Wettbewerb einerseits und höhere Produktivität andererseits verschärfen dabei teilweise auch bereits schwelende Konflikte. Oft gehen die Veränderungen durch Verdrängungs- und Konzentrationsprozesse zu Lasten sozial schwacher Gesellschaftsschichten. In Südamerika mussten große Waldflächen, die zuvor von Kleinbauern erschlossen worden waren, der boomenden Soja-Wirtschaft weichen, in Indien haben die ungünstigen Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft tatsächlich zu Tausenden von Selbstmorden von Kleinbauern geführt, die nicht in der Lage waren, ihre Kredite für Saatgut und andere Betriebsmittel zurückzuzahlen. Diese Kosten wären allerdings in fast gleicher Höhe auch angefallen, wenn diese Landwirte konventionelles, d. h. nicht gentechnisch verändertes, Hochleistungssaatgut verwendet hätten.
Die o. g. Konsequenzen sprechen deshalb nicht pauschal gegen die Grüne Gentechnik sondern eher gegen zu aggressive Vermarktungsstrategien, für mehr unabhängige Information und Beratung der Landwirte, eine Stärkung der lokalen Pflanzenzucht und ganz grundsätzlich vielleicht auch für eine umfassendere Strategie der ländlichen Entwicklung in den betroffenen Regionen.
Frage von Herrn Ringwald:
Darf GMO veränderter Mais als Nahrungsmittelhilfe gewährt werden, und
dies als ganzes Korn?
Antwort von Herrn Bundesminister Seehofer: Grundsätzlichen dürfen Nahrungsmittel, die in der EU zugelassene gentechnisch veränderte Organismen enthalten, daraus bestehen oder daraus hergestellt wurden, auch als Nahrungsmittelhilfe verwendet werden. Sie müssen allerdings entsprechend gekennzeichnet werden und die grenzüberschreitende Verbringung muss im Fall von lebenden gentechnisch veränderten Organismen entsprechend den Vorschriften des internationalen „Protokolls über die biologische Sicherheit“ gemeldet werden. Im BMELV ist allerdings bisher kein Fall bekannt, in welchem Nahrungsmittel, die in der EU zugelassene gentechnisch veränderte Organismen enthalten, daraus bestehen oder daraus hergestellt wurden, von Deutschland als Nahrungsmittelhilfe verwendet wurden.
Frage von Herrn Ringwald:
„Dürfen GMO`s zum Zwecke des Klimaschutzes, speziell stärkehaltigere Kartoffeln Amiflor (Anm d. Verf.: gemeint ist wohl die „Amflora“) von BASF, in Biogasanlagen verwendet werden, oder zur Stärkeproduktion ,und dann die Reste als Viehfutter ?“
Antwort von Herrn Bundesminister Seehofer:
In der Europäischen Gemeinschaft besteht für das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Pflanzen ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das regeln die EG-Richtlinie 2001/18/EG (sog. Freisetzungsrichtlinie) und die EG-Verordnung 1829/2003 über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel. Eine solche Erlaubnis liegt für die von Ihnen angesprochene gentechnisch veränderte Industriekartoffel bisher nicht vor.
Bei isolierter Betrachtung, d. h. ohne Anbau, Transport oder sonstiges Inverkehrbringen, ist die Verwendung von GVO in einer Biogasanlage demgegenüber nicht genehmigungspflichtig, da diese Verwendung nicht in den Anwendungsbereich der EG-Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und der EG-Verordnung 1829/2003 über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel fällt. Die Verwendung zur Stärkeproduktion bzw. die Verwertung der Produktionsrückstände als Tierfutter fallen demgegenüber sehr wohl in den Anwendungsbereich der EG-Verordnung 1829/2003 und bedürfen damit einer Genehmigung.
Frage von Herrn Ringwald:
„Gibt es keine Zusammenhänge zwischen dem massiven Bienensterben in den
USA und der Ausbreitung von GMO`s?“
Antwort von Herrn Bundesminister Seehofer:
Das massive Bienensterben in den USA hat zur Einrichtung einer US-Expertengruppe von Wissenschaftlern speziell zu diesem Thema geführt. Vorläufige Ergebnisse zeigen, dass in befallenen Bienenstöcken bei Bienen im Gegensatz zu den früher beobachteten Verlusten nunmehr das gesamte Spektrum an Krankheitserregern (Viren, Pilze, Varroa-Milben) nachgewiesen werden kann, was auf eine Schwächung des Immunsystems der Bienen hindeutet.
Über die Ursache für diese Immunschwäche gibt es derzeit eine Reihe von Vermutungen. Favorisiert wird von den Wissenschaftlern die Theorie, dass es sich aufgrund von Umweltfaktoren um einen stressbedingten Zusammenbruch des Immunsystems der Biene handelt. Als auslösende Faktoren werden hier u. a. die besonders in den USA industriell betriebene Imkerei mit dem Transport über weite Strecken (Florida – Kalifornien) und die dadurch bedingte verkürzte Winterruhe sowie die in den letzten Jahren gehäuft auftretenden Wettereinbrüche vermutet.
Die in den USA eingesetzte Arbeitsgruppe hat bei der Ursachenforschung auch die Frage untersucht, ob möglicherweise ein Zusammenhang zwischen dem Anbau gentechnisch veränderter Organismen und hier besonders von Bt-Mais und den Bienenverlusten besteht. Nach Abwägung aller Argumente wird allerdings von der Expertengruppe dieser Zusammenhang nicht gesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Seehofer