Frage an Horst Meierhofer von Wolfgang M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Meierhofer,
in einer der letzten Ausgaben des "stern" wurde anhand von Beispielsrechnungen der Nachweis erbracht, dass Beamte im Vergleich zu Arbeitnehmern aus der freien Wirtschaft enorme Gehalts - und vorallem auch Ruhestandsgehaltsvorteile genießen. Aus einer konkreten Rechnung geht hervor, dass sich die Summe der Vorteile bei gleichem Bruttogehalt über 40 Berufsjahre gerechnet auf ca. 270.000 € beläuft.
Dies bedeutet doch, dass Beamte steuerlich und was ihre Pensionen anbelangt, enorme Privilegien genießen. Bezahlen muss das der Bürger, dem - so er arbeitet - letztlich immer weniger zum Leben bzw. zur Vorsorge oder für den eigenen Nachwuchs bleibt.
Was gedenkt ihre Partei hiergegen zu tun?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Moser
Sehr geehrter Herr Moser,
grundsätzlich ist ein Vergleich von Renten mit Pensionen schwierig, weiles sich hierbei um getrennte Alterssicherungssysteme handelt. Während Pensionäre maximal 71,75 Prozent ihres letzten Einkommens erhalten, bemisst sich die Rente aus dem Einkommen während der gesamten Berufstätigkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat zudem zu Recht festgestellt, dass es sich bei den Pensionen um eine Alters-Vollversicherung handelt. Anders als bei den Renten gibt es bei Beamten keine zweite Säule der Alterssicherung. Diese betriebliche Altersvorsorge, die vom Arbeitgeber mitfinanziert wird, wird oftmals in den Vergleich von Renten und Pensionen nicht mit einbezogen.
Ein fairer Vergleich müsste also der Beamtenpension die Summe von gesetzlicher Rente und Betriebsrente gegenüber stellen. Außerdem muss von einem gleich hohen Bruttoendgehalt ausgegangen werden. Ein pauschales Beispiel: Bei einem Bruttoendgehalt von 3.000 EUR beträgt bei 40 Dienstjahren für einen verheirateten Versorgungsempfänger die Pension 2.177 Euro. Das gleiche Bruttoendgehalt von 3000 Euro führt für einen verheirateten Angestellten im öffentlichen Dienst nach 40 Beschäftigungsjahren zu einer Bruttogesamtrente von 1.892 Euro. In diesem Fall kommt zu der gesetzlichen Rente von 1.277 Euro noch die Zusatzrente in Höhe von 615 Euro hinzu, falls der Rentenbeginn für den Jahrgang 1945 im Jahr 2010 erfolgt. Ein genauer Vergleich bleibt dennoch schwierig, weil auch die Beschäftigungsverhältnisse und die Qualifikationsvoraussetzungen für Ämter und sozialversicherungspflichtige Angestelltenverhältnisse genau gegenübergestellt werden müssten.
Es darf nicht unterschätzt werden, dass Versorgungsempfänger in den letzten Jahren, nicht zuletzt durch Kürzungen bei den Sonderzahlungen, einen erheblichen Sparbeitrag geleistet haben. Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz 2009 hat der Bund wichtige Anpassungen an das Rentensystem vorgenommen, so z.B. die Anhebung der Altersgrenzen auf 67 Jahre. Wirkungsgleiche Übertragung von Tarifabschlüssen auf die Beamtenversorgung werden seit 1999 automatisch gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz um 0,2 Prozent gekürzt und der Unterschiedsbetrag wird der Versorgungsrücklage zugeführt. De facto bedeutet das weniger im Geldbeutel des Pensionärs.
Auch ist es ein Trugschluss, dass Pensionen nicht oder kaum besteuert werden. Im Prinzip werden sie voll besteuert, es gibt lediglich einen Steuerfreibetrag, der z. B. bei einem Neupensionär ca. 12 Prozent der Bruttopension ausmacht. Im Gegensatz dazu wird die gesetzliche Rente bei Neurentnern nur zu 60 Prozent besteuert, 40 Prozent bleiben grundsätzlich steuerfrei. Erst ab dem Jahr 2040 werden Pensionen und Renten voll besteuert und damit gleichbehandelt.
Letztendlich können wir uns in der Bundesrepublik Deutschland, auch im europäischen Vergleich, über einen äußerst effizienten öffentlichen Dienst freuen. Dabei haben sich die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums als Leitlinien bewährt. Zum gegenseitigen Dienst- und Treueverhältnis gehört eben auch eine angemessene Alimentation im Alter.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Meierhofer