Horst Gaumann
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Frage von Florian M. •

Frage an Horst Gaumann von Florian M.

Sehr geehrter Herr Gaumann,
Mir geht es bei der Vergabe meiner Erststimme, darum wie der Abgeordnete unseres Wahlkreises diesen in Berlin vertritt über alle Parteigrenzen hinweg - im Parlament wie auch außerhalb des Parlamentes.
Die Einführung der Erststimme in das Wahlrecht ist eine Lehre aus der gescheiterten Weimarer Republik und steht als Gegengewicht zu den Parteien, denen so die Mehrheitsbildung erschwert wird.
Von daher ist für mich wichtig, das der Direktkandidat die Interessen seines Wahlkreises vertritt zumal leider Volksbegehren und -entscheide aus der Weimarer Verfassung nicht übernommen wurden.
Einem "treuen Parteisoldaten" werde ich meine Stimme nicht geben, dafür habe ich schließlich meine Zweitstimme.

1. Wie werden Sie gedenken unseren Wahlkreis in Berlin zu vertreten?
2. Wie stehen sie zu einer Einführung von Volksentscheiden und -begehren in das Grundgesetz?

Mit freundlichen Grüßen
Florian Mategka

Antwort ausstehend von Horst Gaumann
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