Frage an Horst Engel von Rainer A. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Engel,
Sie treten als Kandidat der FDP für den Erftkreis I zur Landtagswahl an.
Wie Sie sicherlich wissen, sind Schützenwesen und Jagd seit Generationen fest
in der Kultur des Erftkreises verankert; ein Teil der ältesten Schützengesellschaften
der Republik haben hier ihre Wurzeln. Hier wird auf ehrenamtlicher Basis ein
Beitrag zum kulturellen und breitensportlichen Leben unserer Gesellschaft sowie
zielgerichtet Jugendarbeit geleistet. Den Heranwachsenden werden gesellschaftliche Werte vermittelt und es wird ihnen ein Bereich eröffnet in dem sie sich selbst erfahren und beweisen können. Die Jäger(schaften) leisten darüber hinaus einen nicht zu unterschätzenden Beitrag für den Erhalt unserer Umwelt. Allen gemein ist die Waffe als Sportgerät oder Handwerkszeug.
Trotz aller Verschärfungen seit 1976 gibt es jedoch weiterhin Kriminelle die illegale Waffen oder einfache Gegenstände für ihre Taten nutzen und „Amokläufer“, die sich im Baumarkt, im Internet oder auf illegalen Pfaden ihre Tatmittel beschaffen. Keine der Verschärfungen ist bisher auf ihre Wirksamkeit hin untersucht worden; lediglich die Realität hat bewiesen, wie wirkungslos manche der im Eilverfahren eingeführten Verschärfungen sind.
Von daher interessiert mich und sicher auch gleich gesinnte Bürger/Wähler des Erftkreises, wie Sie über dieses Thema denken und wie Ihre Haltung gegenüber ggf. weiteren Verschärfungen ist. Werden Sie sich für den Erhalt von Schießsport und Jagd als gesellschaftlichem Element einsetzen und dadurch dem gesetzestreuen und mündigen Bürger/Wähler das Vertrauen entgegenbringen das er verdient?
Für mich persönlich und sicherlich auch andere Bürger/Wähler ist Ihre Haltung zu diesem Thema Wahl entscheidend. Aus diesem Grunde würde ich mich über eine ausführliche, sach- und zielgerichtete Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüssen
R. Ackermann
Wahlkreisbetreuer 092-Erftkreis
der Fördervereinigung Legaler Waffenbesitz e.V. (FvLW e.V.)
092-ackermann@fvlw.de
Sehr geehrter Herr Ackermann,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Waffenrechts aus der Sicht legaler Schusswaffenbesitzer.
Nach jeder Straftat wird reflexartig eine Verschärfung des Waffenrechts gefordert, ohne dass die bisherigen Verschärfungen überhaupt auf ihre Wirksamkeit hin evaluiert worden sind. Diejenigen, die regelmäßig in Aktionismus verfallen, sollten zur Kenntnis nehmen: Das deutsche Waffenrecht ist eines der strengsten Waffengesetze der Welt. Wir lehnen einen Generalverdacht gegen legale Waffenbesitzer ab. Die FDP hat in der maßgeblichen Abstimmung im Bundestag die jüngste Verschärfung des Waffenrechts als einzige Partei nicht zuletzt wegen der unangemeldeten und anlassunabhängigen Kontrollen abgelehnt. Die Gesetzesänderung zur verstärkten Kontrolle der Aufbewahrungspflichten geht nach Ansicht der FDP am Ziel vorbei. Wer meint, allein damit, das Waffengesetz zu verschärfen, sei es getan, irrt gewaltig. Diese treffen gerade diejenigen redlichen Legalwaffenbesitzer, die bislang sehr sorgfältig und zuverlässig entsprechend der Gesetze mit legalen Waffen umgehen. Seien es Sportschützen, Jäger, Sammler oder sonstige dazu berechtigte Personen. Ablenkungsmanöver wie das ursprünglich geplante Verbot von Paint-Ball-Spielen sind wenig hilfreich. Genauso, wie nach einer Amokfahrt mit einem entwendeten PKW keiner auf die Idee kommt, den Autobesitz oder die Verwahrung der Autoschlüssel restriktiver zu regeln. Auch das kostspielige Nachrüsten eines Waffenschranks nützt nichts, wenn der Waffenbesitzer seine Waffe nicht im bereits vorgeschriebenen Waffenschrank getrennt von der Munition aufbewahrt. Richtig ist deshalb, etwaig erkannte Vollzugsdefizite zu beheben. Eine Gesetzesverschärfung, die lediglich geduldiges Papier bemüht, aber vergisst, sich um junge Menschen zu kümmern, ihnen gute Rahmenbedingungen zu verschaffen, wird kläglich scheitern. Wir brauchen eine "Kultur des Hinsehens" und müssen wahrnehmen, wenn junge Menschen sich absondern. Deshalb war es umso wichtiger, in NRW viele neue Lehrerstellen zu schaffen, die Ursachen von Jugendgewalt mit einer Enquetekommission zu erforschen, mit einem 25-Punkte-Plan auf allen Ebenen mit gezielten Maßnahmen zu bekämpfen und zahlreiche weitere Anstrengungen zugunsten der jungen Generation anzugehen. Hier liegt immer noch einiges an Arbeit vor uns!
Wir werden uns auch künftig gegen eine kopflose, um sich greifende Verbotskultur wenden, die Fehlentwicklungen gesellschaftlicher Art auf allen Ebenen allein durch immer neue Verbote begegnen will und diese als Patentlösung für die Beseitigung sämtlicher Probleme betrachtet. Seien es bestimmte Computerspiele, die Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn, das Rauchen von Tabak oder eben wieder einmal der Zugang und Besitz zu legalen Schusswaffen. Dem hat sich die FDP nie angeschlossen und wird dies auch in Zukunft nicht tun. Ich darf Ihnen daher versichern, dass wir unseren eingeschlagenen politischen Kurs weiter fortsetzen werden. Die öffentliche Meinung tendiert derzeit eindeutig und nachhaltig in der öffentlichen Diskussion gegen eine Liberalisierung des nunmehr geltenden Waffenrechts, so dass es primär wichtig und sinnvoll erscheint, erst einmal den zahlreichen Bemühungen einer noch weiteren Verschärfungen des Waffenrechts - siehe etwa das Wahlprogramm der Grünen in NRW - entgegenzutreten. Wir werden den Legalwaffenbesitzern auf Landesebene in NRW auch künftig verlässlich zur Seite stehen, etwa wenn es um einen praxisgerechten Vollzug des Waffenrechts, die Vermeidung von Bürokratieaufwand und Kosten und die Sicherstellung der einheitlichen Anwendung und Auslegung der Ausführungs- und Verwaltungsvorschriften in NRW geht.
Die große Mehrheit legaler Waffenbesitzer - auch in NRW - gehen nach Einschätzung der FDP in NRW verantwortungsbewusst im Sinne des Gesetzes mit ihren Waffen um. Unangekündigte Kontrollen bei allen Waffenbesitzern, indem alle Waffenbesitzer unter Generalverdacht gestellt werden, stellen einen tiefen Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung dar, sind personell nicht leistbar und nicht zielführend. Bereits die vor der Gesetzesverschärfung in § 4 Abs. 3 WaffenG niedergelegten erneuten/wiederkehrenden Prüfungen der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung dienten dazu, um etwa in § 6 Abs. 1 Nr. 3 WaffenG dargelegte, in der Person liegende Gründe (etwa unvorsichtiger und unsachgerechter Umgang oder Verschluss der Sache) aufzudecken und zu ahnden. Es war bereits absehbar, dass die von der alten schwarz-roten Bundregierung beschlossenen verdachtslosen Kontrollen nicht nur das Recht der eigenen Wohnung unverhältnismäßig tangieren, sondern die Kontrollen ggfs. auch finanziell auf dem Rücken der legalen Waffenbesitzer ausgetragen werden sollen. Dem haben wir für NRW eine klare Absage erteilt! In NRW sind laut Landesverordnung die Kreispolizeibehörden zuständig, die solche Kontrollen indes nur bei Auffälligkeiten durchführen. Per Erlass ist hier zudem einheitlich geregelt, dass für solche Besuche keine Gebühren anfallen! Insoweit liegen uns auch keine Beschwerden von Waffenbesitzern vor.
In diesem Sinne werden wir als FDP auch künftig in der Debatte über den Besitz und Umgang mit legalen Schusswaffen klar deutlich machen, dass die geltenden Regelungen zureichend sind und werden Verschärfungen dieses Rechts und Belastungen durch deren Vollzug entgegenwirken
Mit freundlichen Grüssen
Horst Engel