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Frage von Thomas M. •

Frage an Holger Apfel von Thomas M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Apfel,

einerseits führen Sie eine Kampagne "Grenzen dicht für Lohndrücker", andererseits lassen Sie Ihr Parteiorgan "Deutsche Stimme" in Polen drucken, vorher in der Slowakei. Sie behaupten, keine Rollenoffsetdruckerei in Deutschland habe Ihren Druckauftrag entgegengenommen. Dazu meine Fragen:

1. Seit den Landtagswahlen 2004 sind Sie Wahlbündnisse mit der DVU eingegangen. So kann ich mir nicht vorstellen, daß auch die Druckerei der "National-Zeitung" Druckaufträge von Ihnen abgelehnt hat. Nebenbei bemerkt: Das Hintergrundbild des Impressums der Internet-Ausgabe zeigt eine Rollenoffsetmaschine.

2. Gesetzt den Fall, auch Ihr Bündnispartner hätte abgelehnt. Haben Sie sich auch Angebote aus westlichen europäischen Staaten eingeholt und Ablehnungen erhalten?

3. Wie stehen Sie zu der im Sächsischen Pressegesetz verankerten Impressumspflicht, wo es heißt:

§ 6 Impressum. (1) Auf allen mittels eines zu Massenherstellung geeigneten Vervielfältigungsverfahren hergestellten und zur Verbreitung bestimmten Schriften, besprochenen Tonträgern, bildlichen Darstellungen mit oder ohne Schrift und Musikalien mit Text oder Erläuterungen (Druckwerke), die im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinen, müssen deutlich sichtbar Name oder Firma und Anschrift des Druckers und des Verlegers genannt sein. Beim Selbstverlag treten an die Stelle der Angaben über den Verleger Name oder Firma und Anschrift des Herausgebers oder des Verfassers.

Stattdessen enthält Ihr Impressum lediglich den Vermerk "Eigendruck".

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Müller

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