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Frage von Bernd S. •

Frage an Holger Ansmann von Bernd S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Ansmann,

als gesetzlicher Betreuer bin ich auf Fragen gestoßen, zu denen man mir selbst im Ministerium keine erschöpfenden Antworten geben kann. Vielleicht haben Sie als Ausschussvorsitzender hier besseren Einblick.
Zum Fall:
Ein Betreuter, mit einer geistigen Behinderung sitzt im Rahmen der Vorbereitung eines Strafverfahrens wegen schwerer Brandstiftung nach § 126 a StPO in der Forensik in Wunstorf ein. Zuvor lebte dieser junge Mann in eigener Wohnung von Grundsicherung.
Nun ergeben sich diverse Probleme auf die mir niemand eine verbindliche Antwort geben kann.
Als erstes hat das Grundsicherungsamt die Leistungen an meinen Betreuten vollständig eingestellt. Das heißt konkret es gibt keine Mittel mehr die Mietkosten zu bestreiten. Ich müsste also den Inhalt seiner Wohnung dem Sperrmüll übergeben, soweit ich die Mittel für die Räumung seiner Wohnung hätte.
Zweitens gibt es wohl keine Regelung über ein sogenanntes Taschengeld, oder wie man sagt, monatlichen Barbetrag. Man sagte mir lediglich es läge im Ermessensspielraum der zuständigen Sozialämter hier Zahlungen zu leisten. Eine Erlassregelung gibt es offenbar nicht.
Drittens hat mein Betreuter gesundheitliche Probleme mit seinen Kniegelenken. Er ist deswegen auch schon operiert worden, benötigt aber spezielle Bandagen, bei Sport- oder Arbeitsbelastungen. Nun musste er neue Bandagen auf eigene Kosten beschaffen, weil nach Auskunft der Einrichtung dies nicht die Gesundheitsversorgung im Rahmen dieser speziellen Unterbringung umfasst. Um als an Sportaktivitäten teilnehmen zu können, musste er einen großen Teil seiner Ersparnisse aufwenden, um sich diese Bandagen zu beschaffen.
Einzig konnte ich eine verbindliche Aussage dazu erhalten, dass wohl die Unterbringung in der Forensik in die Zuständigkeit des Sozialministeriums und nicht in die des Justizministeriums fällt.

MfG

Bernd Schumann

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