Holger Anders
FDP
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Frage von Markus K. •

Frage an Holger Anders von Markus K. bezüglich Familie

Warum wird eine Lebensgemeinschaft, bestehend aus Frau, Kind und Mann (nicht verheitatet), bei Bezügen z.Bsp. vom Arbeitsamt als Ehe angesehen, (Einkommen werden berücksichtigt) steuerrechtlich aber nicht ?

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kahnert,

ich bin kein Jurist und auch kein Steuerberater. Zu Ihrer ersten Frage antwortete ich Ihnen schon, dass der Staat die Ehe besonders schützt.
Nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes stehen die Ehe und die Familie unter besonderem Schutz der staatlichen Ordnung. Damit erkennt die Verfassung die besondere Schutzwürdigkeit und Funktionalität von Familienbeziehungen an, die - selbst wenn das personale Zusammenleben scheitert - grundsätzlich Rechte lebenslang Rechte sowie Verantwortung und Pflichten entstehen lassen und damit die Gemeinschaft von Leistungen entlasten, die sie für Menschen ohne den rechtsverbindlichen Rückhalt der Ehe erbringen muss ( Ehegattenunterhalt)
Um einen entsprechenden Anreize für die Wahl der ehelichen Lebensgemeinschaft zu geben, hat der Gesetzgeber entsprechende Vorteile in verschiedenen Sparten der Gesetze normiert, ohne aber andere zu diskriminieren. Wie oben ersichtlich, sollte auch die Allgemeinheit in finanzieller und tatsächlicher Form entlastet werden. Mithin würde beim Fall Arbeitsamt die eheliche Lebensgemeinschaft durch Berücksichtigung beider Ehepartner zu einer Schlechterstellung dieser Gemeinschaftsform führen. Dies geht mit dem Grundgesetz nicht konform, so dass eine Anpassung bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft erfolgt und wie eine Ehe behandelt wird.
Dem Bundesverfassungsgericht obliegt es, fortwährend diesen Anspruch mit der realen Praxis für Familien abzugleichen und gegebenenfalls zu ändern, hierzu werden die bereiche der Steuer- und Sozialgesetzgebung genutzt.

Ich hoffe damit ist Ihre Frage beantwortet und bedanke mich für Ihr Interesse.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Anders