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Hinnerk Fock
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Frage von Erich O. •

Frage an Hinnerk Fock von Erich O. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Fock.

Wie stehen Sie zum Verstoss gegen das Zitiergebot (Art 19 GG), welches übergeordnete Gesetzeskraft hat und damit das USt / MwSt Gesetz seit Einführung des §27b, also Anfang 2002 für nichitg also ungültig erklärt. Die Finanzbehörden stellen sich auf den Standpunkt, dass höchstens ein Paragraph ungültig sein kann, niemals aber das ganze Gesetz. Das Grundgesetz aber ist hier eindeutig und wird missachtet. Hochrangige Angehörige der Finanzbehörden haben jedoch die Nichtigkeit bereits bestätigt.
Nähere Informationen: Das Grundgesetz Art. 19 und auch die Website curare-ev.de
Am 01.12.2006 hat Herr Köhler in seiner Rede jeden einzelnen aufgefordert, das Grundgesetz zu schützen und seine Einhaltung zu schützen. Der Bürger wird hier aber zu 100% abgeblockt, weil er die Kosten für einen Rechtstreit nicht tragen kann. Auch Prozesskostenhilfen werden von Staatsdienern entschieden, die aber nur dann bewilligt wird, wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Fakt ist, dass kein Staatsdiener gegen die Staatsinteressen handeln wird.
Wie werden Sie sich in der Angelegenheit, Durchsetzung des GG, Erstattung der unrechmäßig eingezogenen USt / MwSt an die Bürger, verhalten?

Mit freundlichen Grüßen
Erich Ollnow

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Ollnow,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Die gesetzliche Bestimmung des § 27 I, II UStG, die die sogenannte Umsatzsteuer-Nachschau regelt, verschafft den Finanzbehörden sehr weitreichende Rechte, nämlich insbesondere das Recht, ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben, während der Geschäfts- und Arbeitszeiten zu betreten. Bei dringender Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dürfen sogar Wohnräume betreten werden. Außerdem sieht insbesondere § 27 II UStG eine sehr weitreichende Auskunftspflicht der Steuerpflichtigen vor.

Als Liberale stehen wir derart weitreichenden Eingriffen in die Rechte der Steuerbürger kritisch gegenüber. Es sprechen gute Gründe für die Auffassung, dass die Bestimmung des § 27 UStG gegen das Zitiergebot des Art.19 I Satz 2 GG verstößt. Nach dem sogenannten Zitiergebot muss für den Fall, dass ein Grundrecht durch oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt wird, das eingeschränkte Grundrechte in dem betreffenden Gesetz unter Angabe des Artikel genannt werden. Die seinerzeitige Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Abgeordneten Hasselfeldt war unbefriedigend und lässt erhebliche Fragen offen.

Die Rechtsfrage, ob die gesetzliche Bestimmung des § 27 UStG gegen Artikel 19 I Satz 2 GG verstößt, kann jedoch letztlich nur durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes verbindlich geklärt werden. Ich habe mir daher erlaubt, eine Kopie Ihrer Anfrage an die FDP-Bundestagsfraktion zur Kenntnisnahme weiterzuleiten.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort einstweilen gedient zu haben, und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hinnerk Fock