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Hildegard Blum
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Frage von Barbara S. •

Frage an Hildegard Blum von Barbara S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Blum,
man hört dazu neuerdings nicht mehr viel aus dem Rathaus, aber nach der Wahl soll/muss die Grundsteuererhebung neu geregelt werden. Welche Rolle spielt in den Überlegungen Ihrer Partei die Besteuerung von Erbbaurechtsgrundstücken? Diese wurden z. B. in den Zwanziger- (Stichwort Fritz Schumacher) und Sechzigerjahren des vorigen Jahrhunderts - auch und gerade in Langenhorn - an solche Pächter vergeben, die sich den Kauf nicht leisten konnten. Es handelt sich teilweise um recht große Grundstücke ohne Möglichkeit zur Teilung. Manche Pächter, die in einigen Fällen jahrzehntelang ein Grundstück "für die Stadt" gepflegt (und übrigens bei jeder Pachtverlängerung erneut Grunderwerbssteuer gezahlt!) haben, würden bei einer erheblichen Erhöhung der Grundsteuer, je nach Modell, in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten und müssten möglicherweise ihr Heim verlassen. Was plant Ihre Partei im Falle hinsichtlich Grundsteuerneuregelung im Allgemeinen und Grundsteuererhebung
für Erbbaurechtsgrundstücke?
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Schade

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Antwort von
DIE LINKE

Guten Tag Frau Schade-Viecenz.

Als LINKE lehnen wir die Umlegung der Erhöhung der Grundsteuer auf die Mieter ab, da von der Steigerung des Grundstücks- und Immobilienmarktwerts alleine der Eigentümer profitiert.
Bei Erbbaurecht verhält es sich nach meinem Verständnis ähnlich wie bei einem Mietverhältnis. Die Gewinne aus den Marktwertsteigerungen verbleiben beim ursprünglichen Besitzer.
Deshalb lehne ich die Umlegung der Grundsteuer ab.
Hierzu habe ich keine offizielle Stellungnahme meiner Partei gefunden, die bei der Grundsteuer den Aspekt des Erbbaurechts betrachtet.

Hier ein Zitat unseres Bundestagsabgeordneten Fabio de Masi zur Grundsteuer:
https://www.linksfraktion.de/presse/pressemitteilungen/detail/fauler-deal-bei-der-grundsteuer/
„Die Grundsteuer ist wichtig für die Kommunen. Es geht um 14 Milliarden Euro jährlich für unsere Infrastruktur. Die nun erzielte Einigung von GroKo, FDP und Grünen vergisst die Mieter. Die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieten hätte zugleich ausgeschlossen werden müssen. Denn wenn Hauspreise steigen, profitieren die Eigentümer, nicht die Mieter. Auf diese wird die Steuer aber abgewälzt“, kommentiert Fabio De Masi, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, den Kompromiss zur Reform der Grundsteuer und der damit einhergehenden Änderung des Grundgesetzes.

Mit freundlichen Grüßen, Hildegard Blum.