Frage an Hidir Gürakar von Tim T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gürakar,
der Petitionsausschuss, dessen Mitglied Sie sind, hat die Empfehlung herausgegeben, die 2m-Regel, so wie sie besteht, beizubehalten. Das BWaldG sieht aber gerade vor, dass alle Waldwege mit dem Fahrrad befahren werden dürfen und überlässt es den Ländern diese Erlaubnis nur aus „wichtigen Gründen“ einzuschränken. Welche juristisch wichtigen Gründe, unter Berücksichtigung des Übermaßverbotes (GG), haben Ihrer Überprüfung standgehalten, dass Sie empfehlen, unsere Rechte aus dem Bundesgesetz weiterhin einzuschränken?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Trabandt,
das Ministerium für ländlichen Raum (MLR) hat inzwischen einen Erlass herausgegeben, der die Forstverwaltungen aktiv anweist, als sog. Singletrails geeignete Wege als Mountainbike-Strecken auszuweisen. Diese explizite Aufforderung gab es bisher nicht, weswegen in diesem Bereich zu Ihrem Leidwesen so wenig passiert ist. Sie können daher davon ausgehen, dass jetzt in diesem Bereich mehr möglich sein wird, wenn auch die Forderung die 2-Meter-Regelung aufzuheben, am Widerstand des grün-geführten MLR gescheitert ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hidir Gürakar