Frage von Frauke S. • 23.12.2006
Antwort ausstehend von Hermann Scheer SPD
(...) Ausgangspunkt für diese Regelungen waren bedenkliche Entwicklungen im Bereich der Abmahnungen und der damit verbundenen Anwaltskosten. (...) Wenn das Gesetz in der jetzigen Form verabschiedet werden sollte, wird es in Zukunft in solchen Fällen eine Begrenzung des Anwaltshonorars auf 50 Euro geben. (...)
(...) Hier wie dort würde es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in die Natur und Landschaft handeln der nicht zu verantworten ist. (...)
(...) ich bin für das Gesetz zum Rauchverbot. (...)