Halten Sie die Benachteiligung und Ausgrenzung nicht geimpfter Mitbürger für zulässig und rechtmäßig?
Bundesregierung und Ministerpräsidenten haben beschlossen, dass Ungeimpfte nur unter Auflagen am öffentlichen Leben teilnehmen können, also Besuch von Restaurants, Theater, Fitnessstudios etc. nur durch Vorlage eines Negativ-Tests.
Sie kandidieren für den Bundestag, wollen meinen Wahlkreis vertreten.
Halten Sie persönlich die Benachteiligung und Ausgrenzung nicht geimpfter Mitbürger für zulässig und rechtmäßig?
Halten Sie dies angesichts der Tatsache, dass die angebotenen „Impfstoffe“ lediglich eine bedingte Zulassung haben und keine Daten zu Langzeitfolgen existieren, für vertretbar?
(Das PEI hat in seinem am 20.08. veröffentlichten Sicherheitsbericht für die COVID-19 Impfstoffe insgesamt 131.671 Meldungen mutmaßlicher Nebenwirkungen gemeldet, listet knapp 1.900 Verdachtsfälle auf bleibende Schäden auf.)
Sehr geehrte Frau Meyer,
wenn jeder selber entscheiden darf, wie er / sie für seine / ihre Gesundheit sorgt, darf eine Diskriminierung nicht sein. Raucher und Menschen, die Alkohol trinken, dürfen ja auch nicht für die Folgekosten verantwortlich gemacht werden.
Ich bin kein Impffan, hab mich aber auch impfen lassen, weil ich den Zugang zu diversen Veranstaltungen beruflich, politisch wie privat benötige.
Da die Geimpften sich zwar trotzdem anstecken können, aber die Verläufe weitgehend unmerklich sind, kann ein Nicht-Geimpfter ja nur sich und andere Nicht-Geimpfte schädigen, oder?
Gerne bin ich bereit, Ihnen auch persönlich meine Auffassung zu erklären.
Herzliche Grüße
Hermann Ruttmann