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Frage von Michael P. •

Frage an Hermann Otto Solms von Michael P. bezüglich Recht

Sehr geehter Herr MdB Dr. Solms,

- Ihre öffentlichen Lippenbekenntnisse vom heutigen Tage zum verfassungsrechtlich garantierten "EIGENTUM" nehme ich mit völligem Unverständnis zur Kenntnis :

Nach öffentlicher Aussage des vormaligen Kulturstaatsministers Dr. Michael Naumann (SPD) war es u. a. IHRE FDP, die die kommunistischen Raubzüge in der sowjetischen Besatzungszone aus der Zeit von 1945 - 1949 durch VERFASSUNGSBRUCH sanktionierte; ich erlaube mir Dr. Naumann nachstehend zu zitieren (mit Angabe des Links) :

03.01.2008
Antwort von
Dr. Michael Naumann

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

meine Haltung zur den unglaublichen Vorgängen nach der "Wende" innerhalb der Regierung Helmut Kohls anlässlich des Umgangs mit den Folgen der sogenannten "Bodenreform" in der SBZ vor 1949, und das heißt, mit ihrer nachträglichen Legitimierung durch den Bundestag hat sich nicht geändert. Als Chefredakteur der ZEIT habe ich das meinige getan, um die skandalösen Umstände der entsprechenden Gesetzgebung darzustellen (eingefügt M. Pfeiffer: http://www.zeit.de/2004/06/01__leit_1_06_2f04 ). Dass bisher alle möglichen Rechtsverfahren in dieser Sache gescheitert sind, ändert nichts an meiner Einschätzung.

Viele Grüße,
Naumann

Quelle:
http://www.kandidatenwatch.de/index.php?cmd=595&id=15039&q=skandal%C3%B6sen#fragen

___________

...und sogar an einer rein MORALISCHEN (!) Rehabilitierung (konkret: Wiederherstellung der EHRE und REPUTATION) der politisch SBZ-Verfolgten/1945-49 scheint IHRE FDP offensichtlich nicht das geringste Interesse zu haben - wie die Zurückweisung meiner öffentlichen Petition für die Betroffenen dokumentiert (s. Link):

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/uebersicht_abgeschlossen/bgr_16-00238.pdf

Meine Fragen :

1. War IHRE FDP an VERFASSUNGSBRUCH beteiligt, um die kommunistischen SBZ-Raubzüge zu sanktionieren, wie Dr. Naumann schreibt ?

2. Hat Ihre FDP kein Interesse an einer REHA dieser pol. SBZ-Verfolgten/1945-49 ?

3. Ist EHRE kein höheres Rechtsgut - als schnödes EIGENTUM ??

MfG
M. Pfeiffer

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Antwort ausstehend von Hermann Otto Solms
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