Frage an Hermann Otto Solms von Nico L. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Solms,
Bundesregierung hat ab 1. Juli 2009 die neue Kfz-Steuer für Pkw beschlossen.Hierbei wird erstmalig auch die CO2-Emission berücksichtigt.
Hierauf bezieht sich auch meine Frage:
Bei Pkw mit Erstzulassung zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 wird lt. Medienberichten die für den Halter günstigere Kfz-Steuer angesetzt.
Pkw mit Erstzulassung bis zum 04.11.2008 werden bis zum 31.12.2012 wie bisher besteuert. Ab 2013 sollen diese dann in die Neuregelung einbezogen werden. Einzelheiten dazu werden später festgelegt.
Wenn ich das richtig verstanden habe bedeutet dies, dass ich für ein und dasselbe Auto unter Umständen unterschiedlich hohe Steuer zahle? Ist das Auto vor dem 04.11.08 erst zugelassen so zahle ich für mein Fahrzeug mehr Steuern als wenn ich es mir am 05.11.2008 gekauft und zugelassen hätte.
Liegt hier nicht ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor oder ist für solche Fälle ebenfalls eine Art Günstigkeitsklausel vorgesehen?
Sehr geehrter Herr Ludwig,
ich danke Ihnen vielmals für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch. Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hat gegen die geplante Neuregelung der Kfz-Steuer gestimmt. Unser Vorschlag ist, die Kfz-Steuer abzuschaffen und auf die Mineralölsteuer umzulegen. Das ist einfach und auch aus ökologischen Erwägungen richtig, weil dann gezahlt wird, wenn das Auto fährt, nicht wenn es steht. Im Übrigen hat der Bundesrat die Reform der Kfz-Steuer vorerst gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Es bleibt abzuwarten, ob die geplante Reform überhaupt noch vor den Wahlen im September verabschiedet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Otto Solms
P.S.: Diese und weitere Fragen und Antworten finden Sie auf meiner Homepage http://www.hermann-otto-solms.de "Bürger fragen".