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Frage von Malte S. •

Frage an Hermann Otto Solms von Malte S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Solms,

Am 11.9.2007 sollte in der "Europahauptstadt" Brüssel eine friedliche Großdemonstration "für die Bewahrung europäischer Freiheitsrechte" und "gegen die Islamisierung Europas" inklusive einer Schweigeminute für die Opfer der Terroranschläge des 11. September 2001 auf das WTC stattfinden. 20.000 registrierte Teilnehmer aus 26 EU-Staaten sowie der Schweiz (Juden, Christen, Atheisten, Hindus, Sikhs, Muslime, Bahai, Buddhisten …) wurden erwartet. Die Veranstalter hatten die Marschroute und alle Sicherheitsaspekte im Einvernehmen mit den Brüsseler Behörden abgeklärt. Es waren nur vier Slogans für Transparente zugelassen, gewalttätige Störer und mögliche Infiltranten aus der rechten Szene sollten von den Sicherheitskräften rechtzeitig aus der Versammlung entfernt werden. Obwohl eine rechtstreuere, internationalere, religiös vielfältigere Kundgebung kaum denkbar ist, hat der Brüsseler Oberbürgermeister sie verboten, weil er den Unmut Brüsseler Muslime fürchtete. Wider Erwarten hat jetzt auch das belgische Obergericht dieses Verbot in letzter Instanz unwiderruflich bestätigt, weil dem Hauptveranstalter dadurch kein unzumutbarer persönlicher Nachteil entstehe.

Während dieser Verbots-Vorgang international durchaus Resonanz hervorrief, blieb ein Echo in Deutschland weitgehend aus, ganz zu schweigen von den sonst üblichen empörten Reaktionen deutscher Politiker.

Daher möchte ich Sie fragen, wie Sie als Abgeordneter meines Wahlkreises sich zu einem derart demokratiewidrigen, willkürlichen Verbot freier Meinungsäußerung stellen (objektiv als Vertreter einer demokratischen Partei und ungeachtet ihrer persönlichen positiven oder negativen Haltung gegenüber dem Demonstrations-Anliegen). Würden Sie ein derartiges Demonstrations-Verbot auch in Deutschland mittragen – oder nicht?
Und werden deutsche Abgeordnete diese Ereignisse im europäischen Parlament thematisieren?

In Erwartung Ihrer Stellungnahme verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

Malte Schulz-Sembten

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schulz-Sembten,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die mir von www.abgeordnetenwatch.de übermittelt wurde und die ich gerne beantwortet habe.

Die Antwort finden Sie auf meiner Hompage www.hermann-otto-solms.de unter "Bürger fragen ...".

Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, mir an meine E-Mail-Adresse hermann.solms@bundestag.de zu schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Dr. Hermann Otto Solms, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schulz-Sembten,

vielen Dank für Ihre Frage auf www.abgeordnetenwatch.de zum Demonstrationsverbot in Brüssel.

Ich gebe Ihnen recht: Die Demonstrationsfreiheit ist ein wichtiges Grundrecht, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention und auch in der Verfassung der Bundesrepublik verankert ist. In einer Demokratie ist es notwendig, dass die Bürger nicht nur politisch repräsentiert werden, sondern auch das Recht haben, sich direkt und frei zu äußern. Die Freiheit, zu demonstrieren und öffentlich seine Meinung kundtun zu dürfen, ist ein hohes Gut aber keines, das schrankenlos gewährleistet ist.

Es steht mir als Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht zu, über die Entscheidung des Brüsseler Bürgermeisters zu urteilen. Dafür gibt es Gerichte und ich habe keinerlei Zweifel am Funktionieren der belgischen Justiz. Er hat es sich ausweislich seiner veröffentlichten Entscheidungsgründe nicht leicht gemacht. Darüber hinaus ist für mich eins wichtig: Keine Demonstration darf auch nur in den Verdacht geraten, die religiösen Gefühle Anderer nicht ausreichend zu achten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hermann Otto Solms