Frage von Alexander B. • 11.08.2005
Frage an Hermann Otto Solms von Alexander B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Solms,
bitte erläutern Sie Ihre Haltung zu den Auswirkungen des § 7 Abs. 5 SGBII. In der Praxis bedeutet diese Regelung, dass junge Menschen in Ausbildung und mit eig. Wohnung kein ALGII ergänzend erhalten. Nur darlehensweise kann auf Antrag ALGII gewährt werden. Somit stehen diese jungen Leute schlechter, als 1€-Jobber oder untätige junge Menschen. Wie ändern Sie das?
Antwort ausstehend von Hermann Otto Solms FDP