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Hermann Otto Solms
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Frage von Christian W. •

Frage an Hermann Otto Solms von Christian W. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Prinz zu Solms Hohnensolms-Lich,
zugegeben - initiiert aus Verärgerung über den letzten Einkommenssteuerbescheid - meine Frage: Wie erklärt sich das eklatante Mißverhältnis zwischen steuerlichem und unterhaltsrechlichem Existenzminimum für Kinder?
Meine Situation als Trennungsvater: ich zahle für zwei Kinder > 14 Jahre nach Düsseldorfer Tabelle Stufe 6 Kindesunterhalt i.H. v. 9432 .- Euro jährlich und stelle damit deren Existenzminimum sicher, dies übrigens gerne, bei einem Nettoeinkommen von 35000.- Euro jährlich. Meine geschiedene Frau bekommt zudem deren hälftigen Kindergeldanteil ( 1848.- Euro) bzw. den halben Kinderfreibetrag (5808.- Euro), da Bar- und Betreuungsunterhalt gleichwertig sein sollen.Nur am Rande: ich wende ca. 3000 .- Euro im Jahr dafür auf, meine Kinder regelmäßig zu sehen (Fahrkosten, Verpflegung etc.) und decke so 20% der Betreuung der Kinder ab - ohne Möglichkeit, dies steuerrechtlich oder unterhaltsrechtlich geltend zu machen, da ich dafür den hälftigen Kinderfreibetrag von 5808.- Euro bzw. hälftiges Kindergeld von 1848.- Euro bekomme, welches ich aber für das Barexistenzminimum einzusetzen habe ... was ja an die Mutter geht.
Jetzt wirds aber kompliziert, ich seh`s ein.
Vereinfacht: dem unterhaltsrechtlichen Existenzminimum von 9432.- Euro (für zwei Kinder) für den Barunterhalt, welches ich als Trennungsvater alleine aufzubringen habe, steht ein steuerlicher Kinderfreibetrag von 5808.- Euro gegenüber,mit dem ich die Zusatzkosten zum Barunterhalt zur Erfüllung der Umgangspflicht auch noch finanzieren soll. Die Mutter verfügt so über das 1 1/2 fache des Existenzminimums, ich kann nur den halben Satz steuerlich geltend machen.
Wieso?
MfG
Wasser

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Wasser,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die mir von www.abgeordnetenwatch.de übermittelt wurde und die ich gerne beantwortet habe.

Die Antwort finden Sie auf meiner Hompage www.hermann-otto-solms.de im Menüpunkt "Hintergrund" und dort unter "Bürger fragen ...".

Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, mir an meine E-Mail-Adresse hermann.solms@bundestag.de zu schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Dr. Hermann Otto Solms, MdB

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Anmerkung der Redaktion
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Portrait von Hermann Otto Solms
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Wasser,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Unterhaltsrecht.
Zunächst einmal bitte ich um Ihr Verständnis dafür, dass ich an dieser Stelle keine Steuerberatung betreiben kann. Trotzdem verstehe ich natürlich Ihre Sorgen. Dazu möchte ich folgendes anmerken: Im Steuerrecht gilt, verfassungsrechtlich abgesichert, das so genannte Nettoprinzip. Das besagt nichts anderes, als dass dem Steuerbürger Einkommen in Höhe seines Existenzminimums und dessen seiner Familie steuerfrei zufließen muss. Die Höhe des Existenzminimums wird nicht für jeden Steuerbürger individuell, sondern anhand statistischer Erhebungen vom Gesetzgeber festgelegt. Das Existenzminimum von Kindern wird im geltenden Recht durch den Kinderfreibetrag i. H. v. 1.824 € und den Betreuungsfreibetrag i. H. v. 1.080 € berücksichtigt. Ich bin der Meinung, dass diese Freibeträge nicht ausreichend sind – und zwar unabhängig davon, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht. Die FDP hat deshalb vorgeschlagen, dass Kinder und Erwachsene den gleichen Grundfreibetrag von mindestens 7.700 € erhalten. Damit werden die kinderbedingten Ausgaben adäquat berücksichtigt – auch, wenn die Eltern geschieden sind. Im Übrigen möchte ich Sie noch auf ein Urteil des Hessischen Finanzgerichts aufmerksam machen (Az. 2 K 3058/04), das Aufwendungen zur Ausübung des Umgangsrechts jedenfalls dann steuerlich als Sonderausgabenabzug anerkennt, wenn die Kinder im Ausland leben. Dieses Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, sondern im Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig. Auch ein Fall, der Ihrem Fall in etwa entspricht, wird zurzeit vom BFH geprüft (Az. III R 11/07).
Ich hoffe, dass Ihnen diese Antwort weiterhilft. Ihnen persönlich wünsche alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hermann Otto Solms