Frage an Hermann Otto Solms von Christian S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Dr. Solms,
nach dem deutschen Urhebergesetz sind Hersteller und Importeure von Geräten und Speichermedien, die für Privatkopien benutzt werden, zur Zahlung von Abgaben verpflichtet. Diese Abgaben sollen vom Hersteller idealerweise eingepreist und an den Verbraucher weitergereicht werden. Urheber erhalten die Abgaben als Kompensation für private Vervielfältigungen.
Das System der Urheberrechtlichen Abgaben erweist sich in der heutigen digitalen Zeit als anachronistisch und muss langfristig durch ein besseres System ersetzt werden. Rechts- und Planungsunsicherheit in diesem Bereich stellen eine erhebliche wirtschaftliche Belastung der Unternehmen dar. Als betroffenes Unternehmen sind wir den hohen (offenbar willkürlichen) Forderungen der Verwertungsgesellschaften ausgesetzt, welche als Tarife im Bundesanzeiger teilweise Jahre rückwirkend veröffentlicht werden. Diese Praxis ist durch das Gesetz nicht gedeckt. Uns ist es auch zweifellos nicht möglich, die Forderungen rückwirkend einzupreisen. Aufgrund der mangelnden Marktkontrolle der Verwertungsgesellschaften hat sich zudem ein erheblicher Graumarkt gebildet. Dadurch entstehen Wettbewerbsverzerrungen, die letztlich alle redlichen Beteiligten belasten und den Standort Deutschland gefährden. Die seit Jahren andauernden kostenintensiven Schieds- und Gerichtsverfahren haben bislang nicht zu mehr Rechtssicherheit beitragen können.
Gerne würden wir mit Ihnen in einem Gespräch erörtern, wie das veraltete Abgabensystem aus Ihrer Sicht in der kommenden Legislaturperiode neu gestaltet werden kann.
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und Positionierung.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Schieber
TECHNO DESIGN
35410 Hungen