Frage an Hermann Otto Solms von Thomas S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Dr. Solms,
verschiedenste deutsche Banken sind ja mit Geld aus dem Steuertopf "gerettet" worden. Nun hat die christlich-liberale Koalition vor einigen Monaten eine Bankenabgabe eingeführt, mit der die Banken ein Viertel des Rettungsgeldes zurückzahlen sollen.
Ein Viertel? Reicht das? Sollten die Banken nicht das Geld, was sie zur Rettung bekommen haben, auch wieder vollständig, dass heißt zu vier Viertel zurückzahlen?
Sonst läuft es doch darauf hinaus, dass Verluste der Banken durch den Steuerzahler übernommen werden, also sozialisiert werden, die Gewinne daraus aber wieder privatisiert werden. Denn einige Unternehmen haben doch durch Bankenrettungen gehörige Gewinne eingefahren. Beispiel: Die Deutsche Bank war Gläubiger bei der HRE. Sie hatte der HRE 5 Milliarden für Spekulationen zur Verfügung gestellt. Ohne die Rettung der HRE durch den Steuerzahler hätte die Deutsche Bank diese 5 Milliarden verloren. Da sie sonst sehr gut (und ohne Steuergeld) durch die Krise gekommen ist, hätte die Deutsche Bank das gut und ohne spürbare Folgen für Verbraucher verkraften können und auch müssen, da es ja das Pech der Bank ist, wenn sie falsch investiert. Durch die Rettung der HRE hat die Deutsche Bank diese 5 Milliarden aber wieder bekommen, was sofort eine große Bonuszahlung an Herrn Ackermann zur Folge hatte. Das läuft doch, wie oben beschrieben, auf eine Sozialisierung der Verluste und eine Privatisierung der Gewinne hinaus.
Verstehen Sie mich nicht falsch, ich halte die Bankenrettung für absolut richtig. Ich bin nur der Meinung, dass das Geld auch wieder vollständig zurückgezahlt werden sollte.
Also nochmals meine Frage: Sollte das Geld, mit dem die Banken gerettet worden sind, nicht wieder vollständig (zu vier Viertel, nicht zu einem Viertel) zurückgezahlt werden?
Danke!
Thomas Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.
Auch ich bin der Meinung, dass bestehende Defizite in der Finanzmarktgesetzgebung zeitnah behoben werden müssen. Die Politik sieht sich in der Verantwortung, wirksame Rahmenbedingungen für die Vermeidung, Eindämmung und Überwindung von Verwerfungen auf den internationalen Finanzmärkten zu schaffen. Mit der Bereitstellung finanzieller Ressourcen hat die öffentliche Hand wichtige Impulse zur Stabilisierung systemrelevanter Institute gesetzt. Von diesen substantiellen Maßnahmen profitieren alle Marktteilnehmer, wenn auch in unterschiedlichem Maße.
Für die Leistungen, die der Staat über den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) bereitgestellt hat, müssen die Banken durchaus eine Gegenleistung entrichten. Für die Stabilisierungsleistungen werden den Banken mehr als nur marktübliche Gebühren berechnet. In den meisten Fällen handelt es sich dabei also nicht um eine kostenfreie Unterstützung. Im Falle der HRE wird voraussichtlich ein dauerhafter Schaden entstehen. Daran ist leider rückwirkend nichts mehr zu ändern. Dass umfangreiche Boni an Mitarbeiter trotz hoher Verluste ausgezahlt wurden, ist nach meiner Einschätzung inakzeptabel.
Mit der im Sparpaket der Bundesregierung beschlossenen Finanzmarktbesteuerung sind ab 2012 zusätzliche Einnahmen von rund zwei Milliarden Euro vorgesehen. Mit dem anstehenden Restrukturierungsgesetz werden Finanzinstitute schon jetzt dazu verpflichtet, über eine Abgabe in einen Restrukturierungsfonds selbst Vorsorge für die Bewältigung zukünftiger Finanzkrisen zu leisten. Der Gesetzentwurf soll bis zum Jahresende von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
Der Staat ist nicht der bessere Banker. Dies zeigen schon die seit Jahren regelmäßig auftretenden Schieflagen in den öffentlich-rechtlichen Landesbanken. Die Länder waren wiederholt gezwungen, ihren Eigentümerpflichten mit außerordentlichen Anstrengungen nachzukommen. Bisher staatlich kontrollierte und beeinflusste Finanzinstitute müssen stärker privatwirtschaftlich geführt und überwacht werden. Der Staat muss sich beschleunigt aus gestützten Instituten zurückziehen. Nur so werden Interessenkonflikte bei der Regelsetzung und -durchsetzung wirksam vermieden.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Otto Solms