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Hermann Otto Solms
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Frage von Thomas S. •

Frage an Hermann Otto Solms von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Solms,

ich würde sehr gerne wissen, warum die Vertreter der Petition gegen das Gesetz für Internetsperren ihr Anliegen NICHT vor dem Deutschen Bundestag vortragen durften.

Die mehr als 134.000 Unterzeichner dieser Petition wurden damit überdeutlich vor den Kopf gestoßen. Immerhin wurden die dafür notwendigen 50.000 Mitzeichner nicht nur innerhalb von 3 Wochen, sondern sogar innerhalb von nur 3 Tagen gewonnen!

Ich bitte um eine erklärende Stellungnahme von Ihnen als stellvertretendem Präsident des Deutschen Bundestages und warte mit Spannung auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Schmid

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schmid,

haben Sie vielen Dank für ihre Frage auf www.abgeordnetenwatch.de. Als Bundestagsvizepräsident lege ich sehr großen Wert auf die Arbeit des Petitionsausschusses und freue mich über die rege Nutzung des grundgesetzlich gewährten Petitionsrechtes!

Die von Ihnen angesprochene Petition befindet sich nach der Mitzeichungsphase nunmehr in der parlamentarischen Prüfung durch den Petitionsausschuss. Generell gilt nach den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses im Regelfall, dass ab 50.000 Unterstützern einer Petition über diese im Ausschuss öffentlich beraten wird und dabei der Petent das Rederecht erhält.

Desweiteren verweise ich auf die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie am 27.05.2009, bei der zumindest teilweise auch die durch die Petition ausgedrückte Kritik erörtert wurde.

Links:
Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a02/grundsaetze/verfahrensgrundsaetze.html Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a09/anhoerungen/Archiv/22_Anhoerung/index.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hermann Otto Solms