Frage an Hermann-Josef Tebroke von Jochen H. bezüglich Staat und Verwaltung
Hallo Herr Tebroke,
Am 18. 3. hat das Landegericht Bonn über die Cum-Ex-Geschäfte sein Urteil verkündet. Cum-Ex-Geschäfte sind illegal und strafbar. Es wurde ein Steuerschaden in Höhe von insgesamt mehr als 400 Millionen Euro für den deutschen Staat festgestellt. In der Kanzlei Shearman & Stirling, in der Stephan Harbarth zunächst Anwalt und dann Miteigentümer war, wurde der größte Steuerbetrug der deutschen Geschichte, der Cum-Ex-Milliarden-Trick, zur juristischen Reife gebracht. Dieser Mann soll Bundesverfassungspräsident werden? Das ist wäre Skandal.
Wie stehen Sie zur möglichen Wahl von Herrn Stephan Harbarth zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts?
Aus meiner Sicht wäre das ein unglaublicher Vorgang,praktisch:"Der Bock zum Gärtner gemacht".
Werden Sie ihn wählen?
mit freundlichen Grüßen,
J.Hahn
Sehr geehrter Herr Hahn,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift. Ich freue mich, wenn Sie mich direkt über meine Büroadresse kontaktieren, gerne auch via Mail. Dann antworte ich Ihnen ganz unmittelbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hermann-Josef Tebroke, MdB