Frage an Hermann Gröhe von Roland R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gröhe,
Ihr Kollege im Bundestag, Herr Lutz Heilmann (PDS/Die Linke), sieht seine Persönlichkeitsrechte durch einen (zutreffenden) Eintrag in der Wikipedia verletzt. Dort stand zu lesen, daß Herr Heilmann bis 1990 hauptamtlich für die Stasi tätig war (vgl. Biografie unter Bundestag.de).
Herr H. hat deshalb eine einstweilige Verfügung beim LG Lübeck (13.11.2008) erwirkt, die dem Wikimedia e.V. untersagt, sein bisheriges Angebot unter www.wikipedia.de zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft nicht nur den Eintrag bzgl. Herrn H., sondern die gesamte bisher über www.wikipedia.de erreichbare Enzyklopädie. Wikimedia e.V. wird Widerspruch gegen den Beschluß eingelegen.
Welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehen Sie als MdB und Jurist, um sicherzustellen, daß nicht in ein paar Wochen der nächste schmierige Spitzel mit merkwürdigem Demokratieverständnis in rechtsmißbräuchlicher Weise die Enzyklopädie des freien Wissens lahmlegt?
Anders gefragt: Ist in Deutschland das Verhältnis zwischen den Persönlicheitsrechten von Personen des öffentlichen Lebens und der Politik einerseits und der Rede-/Meinungs-/Pressefreiheit andererseits noch im Gleichgewicht?
Mit besorgtem und verärgertem Gruß
Roland Raudies